Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Polizeibeamter, Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg
Betrieb einer Photovoltaikanlage, Hauber Fotovoltaik, Weißenburg i. Bayern
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Betrieb einer Photovoltaikanlage, Hauber Fotovoltaik, Weißenburg i. Bayern
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), Stadtwerke Weißenburg GmbH
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Große Kreisstadt Weißenburg in Bayern
2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
3. stellv. Verwaltungsrat, Kommunalunternehmen Klinikum Altmühlfranken, Weißenburg i. Bayern, beendet zum 30.04.2020
4. Verbandsrat, Zweckverband Sparkasse Mittelfranken Süd, Roth, seit 18.05.2020
5. Beirat, Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen, Weißenburg, seit 18.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Verbandsrat (ehrenamtlich), Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Mittelfranken Süd, Schwabach
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Polizeibeamter, Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg
Betrieb einer Photovoltaikanlage, Hauber Fotovoltaik, Weißenburg i. Bayern
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Verbandsrat, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Mittelfranken-Süd, Schwabach
2. stellv. Verwaltungsrat, Kommunalunternehmen Klinikum Altmühlfranken, Weißenburg i. Bayern
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Betrieb einer Photovoltaikanlage, Hauber Fotovoltaik, Weißenburg i. Bayern, Stadtwerke Weißenburg GmbH - Weißenburg i. Bayern
2022: 2. Quartal 912 EUR (brutto*), 3. Quartal 912 EUR (brutto*), 4. Quartal 912 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), Stadtwerke Weißenburg GmbH, Weißenburg i. Bayern
2022: 4. Quartal 35,70 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Große Kreisstadt Weißenburg in Bayern
2022: 2. Quartal 462,90 EUR (brutto*), 3. Quartal 498,60 EUR (brutto*), 4. Quartal 391,50 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
2022: 2. Quartal 305 EUR (brutto*), 3. Quartal 144 EUR (brutto*), 4. Quartal 456 EUR (brutto*)
3. Beirat (ehrenamtlich), Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen, Weißenburg, seit 18.05.2020
4. Verbandsrat (ehrenamtlich), Zweckverband Sparkasse Mittelfranken Süd, Roth, seit 18.05.2020
2022: 2. Quartal 75 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Verbandsrat (ehrenamtlich), Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Mittelfranken Süd, Schwabach
2. Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Stiftung Opferhilfe Bayern, München, seit 23.01.2019
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.