Landtag verschärft Abgeordnetengesetz

München, 08.12.2021

  • Nach intensiven Diskussionen hat der Landtag fraktionsübergreifend einer Verschärfung des Abgeordnetengesetzes zugestimmt.
  • Im Plenum wurde die Einigung u. a. als „Herzstück einer Transparenzoffensive“ sowie als das „umfassendste Regelwerk auf Bundes- und Landesebene“ gelobt.
  • Auslöser für die Gesetzesänderung war die sogenannte Maskenaffäre. Als Konsequenz daraus etabliert der Landtag zusätzlich einen Untersuchungsausschuss.

Der Landtag hat mit fraktionsübergreifender Mehrheit für eine Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes gestimmt. Auf eine Verschärfung der Regeln einigten sich die Regierungsfraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER sowie die Oppositionsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Die AfD und der mittlerweile fraktionslose Abgeordnete Alfred Sauter, der selbst im Zentrum der Affäre steht, stimmten dagegen.

Umfassendstes Regelwerk auf Bundes- und Landesebene

„Die Einigung auf schärfere Regeln im Bayerischen Abgeordnetengesetz zeigt einen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen nach intensiven Diskussionen. Es handelt sich dabei nicht nur um die umfassendsten Änderungen, sondern auch um das umfassendste Regelwerk auf Bund und Länderebene“, betonte Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU). Nebentätigkeiten sind demnach in Zukunft zwar nicht generell verboten. Untersagt sind den Landtagsabgeordneten jedoch bezahlte Lobbytätigkeiten für Dritte bei Staatsregierung, Landtag und weiteren Behörden. Auch der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaates und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen, sind den Parlamentariern künftig verboten. Darüber hinaus müssen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten in Zukunft grundsätzlich ab dem ersten Euro veröffentlichen. Ebenso müssen sie darüber informieren, sobald sie mit drei Prozent an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Bisher liegt diese Grenze bei 25 Prozent. „Die Verschärfung des Abgeordnetengesetzes ist das Herzstück der Transparenzoffensive. Die Einigung ist ein gewaltiger Erfolg mit der wir parlamentarisches Neuland betreten“, sagte Florian Siekmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Martin Hagen (FDP) fügte hinzu: „Wir gehen an die Grenze dessen, was man Abgeordneten an Regeln auferlegen kann ohne das Mandat übermäßig zu bürokratisieren oder für Selbstständige unattraktiv zu machen.“

Transparenz und Glaubwürdigkeit wahren

Konkreter Auslöser für die Verschärfung der Regeln ist die sogenannte Maskenaffäre. Der mittlerweile fraktionslose Abgeordnete Alfred Sauter soll für die Vermittlung von Maskengeschäften im Jahr 2020 hohe Summen Geld erhalten haben. Horst Arnold (SPD) hob hervor: „Durch die Verschärfung des Abgeordnetengesetzes wird eine exzesshafte Ausnutzung des Systems verhindert. Dies ist der Auftakt einer Glaubwürdigkeitsoffensive. Zurecht wird der Landtag einen Untersuchungsausschuss als Konsequenz aus der Maskenaffäre etablieren.“ Alexander Hold (FREIE WÄHLER) ergänzte in diesem Zusammenhang: „Mit Sanktionen bis zu einer halben Jahresdiät wird deutlich: das Gesetz zeigt Zähne.“

AfD stellt Änderungsanträge

Die AfD-Fraktion stimmte als einzige Oppositionspartei gegen die Verschärfung des Gesetzes. „Es ist kein Gesetz, das die Breite des Landtages umfasst“, sagte Andreas Winhart (AfD) und stellte die von der seiner Fraktion geforderten Änderungsanträge vor. Darin forderte die AfD u. a. Einnahmen aufgrund von Vortragstätigkeit im Bildungsbereich zu gestatten. Die Beteiligungen an Unternehmen sollten aber nicht erst bei drei Prozent, sondern schon ab einem Prozent veröffentlicht werden.

Das Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, ist das strengste Abgeordnetengesetz aller Landesparlament in Deutschland. Das Bundeskabinett hat ebenfalls Ethikregeln für Lobbyisten beschlossen. Der am 16. Juni 2021 verabschiedete Verhaltenskodex verpflichtet professionelle Interessenvertreter unter anderem, ihr Anliegen und ihre Auftraggeber offenzulegen. Die Maskengeschäfte selbst werden nun vom Landtag durchleuchtet: Im Plenum am 8.12. soll von den Fraktionen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen und Prof. Dr. Winfried Bausback zum Vorsitzenden bestellt werden. Der Untersuchungsausschuss kommt am 9.12. das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

/AS

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