Debatte über Zahl, Größe und Zuschnitt der Ausschüsse

Dienstag, 20. November 2018
– Von Jürgen Umlauft –

Im neu gewählten Landtag werden künftig 14 statt 13 Fachausschüsse arbeiten. Die Vollversammlung beschloss auf Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN die Einführung eines Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr. Der Landtag reagiert damit auf die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) im vergangenen April veranlasste Gründung eines neuen Bau- und Verkehrsministeriums. Bisher waren die Themenfelder vom Landtag im Wirtschaftsausschuss behandelt worden. Das neue Gremium wird voraussichtlich der FDP-Abgeordnete Sebastian Körber (FDP) leiten. Die Liberalen hatten sich den Vorsitz beim Zugriffsverfahren auf die Chefposten in den Ausschüssen gesichert.

Die übrigen Ausschüsse bleiben im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode nahezu unverändert bestehen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER wurde lediglich die Zuständigkeit für den Bereich Integration vom Sozial- in den Rechtsausschuss überführt. Damit wird die Umressortierung in der Staatsregierung vom Sozial- zum Innenministerium nachgezeichnet. Hintergrund ist nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers der CSU-Fraktion, Tobias Reiß, zudem, dass die Bereiche Asyl, Migration und Integration sehr stark mit Rechtsfragen behaftet seien.

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP sprachen sich gegen die Zuweisung der Integrationsfragen zum Rechtsausschuss aus. Integration sei keine Frage des Ordnungsrechts, sondern eine sozial- und gesellschaftspolitische Herausforderung, erklärte Jürgen Mistol (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN). Ihre Behandlung sollte deshalb sowohl im Stasatsministerium als auch im Sozialausschuss bleiben. Gemeinsam mit SPD und FDP forderten die Grünen analog zum neuen Digitalisierungsministerium einen eigenen Ausschuss für Fragen der Digitalisierung. Dies lehnten die Koalitionsfraktionen genauso ab wie die AfD. Die Digitalisierung wird künftig im Wirtschaftsausschuss mitberaten.

Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Mehrheitsverhältnisse

Weitgehende Einigkeit herrschte unter den Fraktionen bei der Bestimmung der Ausschussstärken. Diese beträgt grundsätzlich 18 Mitglieder. Wegen seiner besonderen Bedeutung und des großen Arbeitsaufwandes werden im Haushaltsausschuss auch weiterhin 22 Abgeordnete beraten. Als sogenannte „kleine Ausschüsse“ mit je 14 Mitgliedern werden der Europa-, der Petitions- und der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes installiert.

Besetzt werden die Ausschüsse entsprechend der Mehrheitsverhältnisse, die sich bei der Landtagswahl ergeben haben. CSU und FREIE WÄHLER verfügen also jeweils über eine Mehrheit. Nach dem Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers hat die CSU Anspruch auf sechs Vorsitze. Auf BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN entfallen drei Vorsitze, auf die FREIEN WÄHLER zwei und auf AfD, SPD und FDP je ein Vorsitz.

In der Debatte um die Ausschusszuschnitte sprach SPD-Fraktionschef Horst Arnold von „wenig Licht und viel Schatten“. Einziger Lichtblick sei die Einrichtung des Bau- und Verkehrsausschusses. Mit der Verkleinerung des Petitionsausschusses von 18 auf 14 Mitglieder falle dagegen ein „gewaltiger Schatten“ auf die Bürgernähe des Landtags. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER) bezeichnete die Beschlüsse der Koalitionspartner dagegen als „pragmatisch und effizient“. Sie würden auch die „richtigen politischen Signale“ setzen. Zahl und Ausstattung der Ausschüsse gewährleiste die Kontrollfunktion der Opposition genauso wie die Gestaltungsfähigkeit der Regierungsseite.

Der Abgeordnete Ingo Hahn (AfD) warnte vor einem Ausgrenzen seiner Fraktion aus der Parlamentsarbeit. Die Beteiligung der AfD müsse dem Wählerwillen entsprechen. Nach Ansicht von Matthias Fischbach (FDP) sind die Ausschüsse der „Maschinenraum des Parlaments“. Vor diesem Hintergrund kritisierte er vor allem das Fehlen eines Digitalisierungsausschusses. Das „stiefmütterliche Einordnen dieses Bereichs als fünftes Rad am Wagen des Wirtschaftsausschusses“ werde der Bedeutung des Themas nicht gerecht.


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Redebeiträge

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Siehe dazu 4. Plenarsitzung am 20. November 2018

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