Abgeordnete beschließen Erleichterung für Spitzensportler bei der Hochschulzulassung
Donnerstag, 16. Juli 2015
– Von Jan Dermietzel –
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bayerische Landtag einem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zugestimmt und das Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern geändert. Spitzensportlern, auch Teilnehmern der Paralympics, wird es ab 1. August 2015 im Freistaat erleichtert, ein Studium aufzunehmen, einen Masterabschluss abzulegen oder zu promovieren. Das hat damit zu tun, dass Spitzensportler aufgrund ihres zeitintensiven Trainings oft auch mit Fleiß und Begabung meist nicht den Notenschnitt ihrer Altersgenossen erreichen. Ziel des Gesetzentwurfs ist daher, „mögliche Nachteile auszugleichen, die diesen außergewöhnlich leistungsbereiten jungen Menschen durch ihr im öffentlichen Interesse liegendes sportliches Engagement bei der Verfolgung ihrer Studienziele entstehen“. Hochschulen können künftig nicht mehr nur bis ein Prozent ihrer Studienplätze an Spitzensportler vergeben, sondern bis zu drei Prozent.
Bernd Kränzle (CSU) betonte in der der Abstimmung vorangegangenen Debatte, Spitzensportler prägten den positiven Ruf Deutschlands als Sympathiebotschafter. Daher dürfe man sie nicht länger benachteiligen. Bernd Sibler (CSU), Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erklärte, der Gesetzentwurf regele die Spezialfragen des Sportes mit seiner besonderen Belastungsstruktur. Wichtig sei, dass die neue Regelung im Sinne einer inklusiven Gesellschaft auch die Teilnehmer der Paralympics betreffe. „Wir setzen ein wichtiges Zeichen, dass Menschen im Spitzensport eine berufliche Perspektive haben“, so Sibler. Nicht jede Sportart sei schließlich so lukrativ für die Aktiven wie der Fußball.
Helga Schmitt-Bussinger (SPD) sagte, ihre Fraktion stimme diesem Gesetzentwurf gerne zu. Darüber hinaus warf sie die Frage auf, ob auch Künstlerinnen und Künstler sowie jungen Menschen im Ehrenamt der Zugang zu Hochschulen künftig stärker erleichtert werden sollte. In den kommenden Monaten wolle sie darüber diskutieren. „Und wir werden darüber sprechen müssen, welche anderen, neuen Wege der Hochschulzulassung man gehen kann“, schloss Schmitt-Bussinger.
Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, auch ihre Fraktion stimme dem Gesetzentwurf zu. Es sei eine wichtige Maßnahme „für mehr Chancengerechtigkeit und um die Studienabbrecherquote zu senken“. Im grün-rot regierten Baden-Württemberg hingegen rede man nicht über ein oder zwei Prozent, sondern ermögliche den Universitäten, bis zu 20 Prozent ihrer Studienplätze an besondere Personengruppen zu vergeben.
Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) wies darauf hin, seine Fraktion habe vor wenigen Monaten einen ähnlichen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, den die CSU-Fraktion damals abgelehnt habe. Umso mehr freue er sich, dass er im jetzigen CSU-Entwurf viele Gedanken der FREIEN WÄHLER wiederfinde, denen seine Fraktion jetzt auch zustimmen könne. Piazolo bemerkte, das geänderte Gesetz ermögliche den Hochschulen, die neuen Quoten auszuschöpfen, halte sie aber nicht dazu an. „Am besten wäre deshalb ein Brief des Wissenschaftsministeriums an die Hochschulen mit der Bitte, die neue Regelung entsprechend umzusetzen“, schlug Piazolo vor.