„Aktuelle Stunde“: Debatte um „Ja zum Mindestlohn – Nein zu Bürokratie!“

Donnerstag, 7. Mai 2015
– Von Jan Dermietzel –
Foto Newsletter: dpa Picture Alliance GmbH

Die Große Koalition in Berlin aus CDU, CSU und SPD hat zum 1. Januar 2015 den einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Eine Entscheidung, hinter der CSU, SPD und auch die Grünen im Landtag stehen. Weniger einig sind sich die Fraktionen über die sogenannten Ausführungsbestimmungen des neuen Gesetzes; und die FREIEN WÄHLER halten ohnehin wenig von einem bundesweit einheitlichen Mindestlohn. Dies wurde in der Aktuellen Stunde erneut deutlich. Auf Vorschlag der CSU-Fraktion diskutierten die Abgeordneten über das Thema „Ja zum Mindestlohn – Nein zu Bürokratie!“.

Siehe dazu auch Redebeiträge im Videoarchiv


„Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet, muss davon leben können“, verteidigte Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU) das grundsätzliche Ja ihrer Fraktion zum Mindestlohn. Probleme bereitete den Unternehmen nicht der Betrag von 8,50 Euro pro Stunde, sondern die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) festgelegten Ausführungsbestimmungen, die für die Arbeitgeber in eine „Zumutung“ ausarteten. Damit meine sie nicht die Großunternehmen, so Schreyer-Stäblein. Probleme hätten vielmehr Mittelständler wie Bäcker und Hoteliers, bei denen teils „Zollbeamte in kugelsicherer Weste“ einfielen, um die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu überprüfen. Schreyer-Stäblein kritisierte, dass das Bundesarbeitsministerium allein zur Kontrolle dieses Gesetzes 1600 zusätzliche Beamtenstellen schaffe. Die CSU-Fraktion werde sich dafür einsetzen, „dass dieses Bürokratiemonster abgebaut wird“.  Karl Straub (CSU) beklagte, Unternehmern würden teils mit „Bußgeldandrohungen bis zu 500.000 Euro“ konfrontiert. Dass sie zudem dafür mithafteten, wenn Subunternehmer gegen das Mindestlohngesetz verstießen, sei unverhältnismäßig.  

Natascha Kohnen (SPD) entgegnete, das „viel größere Bürokratiemonster“ schaffe die CSU derzeit mit der Pkw-Maut. Im Übrigen sei die CSU Teil der großen Koalition in Berlin und habe das Gesetz  mitbeschlossen. 86 Prozent der Deutschen ständen hinter dem Mindestlohn, sogar 80 Prozent der Unionswähler, zitierte Kohnen Umfrageergebnisse. Der Mindestlohn sei zu Recht so populär, denn „3,7 Millionen Menschen in Deutschland und 550.000 Menschen in Bayern müssen jetzt nicht mehr aufstocken“, so Kohnen. Es sei 120 Tage nach Einführung des Mindestlohns zu früh, das Rad rückwärts drehen zu wollen.

Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER) ließ weder am einheitlichen Mindestlohn an sich noch an seinen  Ausführungsbestimmungen ein gutes Haar. Die Dokumentationspflichten, denen Arbeitgeber seit 1. Januar unterliegen, brächten vor allem Sportvereine und Mittelständler in große Bedrängnis. Die CSU habe „dem Amateursport und dem Handwerk in Bayern einen Bärendienst“ erwiesen. Glauber kritisierte, dass Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) dem Gesetz formal zugestimmt habe, auf der Website des Ministeriums den Mindestlohn allerdings kritisiere.

Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die umstrittenen Kontrollen. Sie seien nötig, um den Mindestlohn durchzusetzen und etwaige Schlupflöcher für unehrliche Unternehmer zu schließen. „Jetzt bekommt man die schwarzen Schafe.“ Nur wenn die Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter schriftlich festhielten, könne man auch die jeweiligen Überstunden dokumentieren. „Jeder Bäcker schreibt auf, wie viele Brötchen er verkauft“, so Celina. Da sei auch zumutbar, die Arbeitsstunden von Angestellten zu notieren.

Absage an einen „Mindestlohn light“

Joachim Unterländer (CSU) regte an, die Kontrollen weniger „martialisch“ zu gestalten und sie nicht mehr beim Zoll, sondern künftig bei der Gewerbeaufsicht anzusiedeln. Bernhard Roos (SPD) erklärte, die Probleme der Sportvereine seien längst gelöst, im Übrigen werde es „einen Mindestlohn light mit der Sozialdemokratie nicht geben“. Dr. Harald Schwartz (CSU) entgegnete, es sei im Gesetzgebungsverfahren „nicht alles richtig“ gelaufen, umso wichtiger sei jetzt, bei den nötigen Punkten „nachzubessern“.

Regelungen „in der Praxis nicht vollziehbar“

Staatsministerin Emilia Müller ging zum Schluss der Debatte ans Rednerpult und erklärte, sie habe in der Länderkonferenz der Sozialminister für den Mindestlohn gestimmt und stehe dazu. Gegenstand ihrer Kritik seien die Ausführungsbestimmungen, an denen die Ländern nicht beteiligt gewesen seien. Die Gehaltsschwelle für die Dokumentationspflicht sei mit knapp 3000 Euro brutto im Monat zu hoch. Minijobs sollten von den Kontrollen ausgenommen werden. Die Generalhaftung für Subunternehmer müsse abgeschafft werden, ebenso Doppelkontrollen durch Zoll und Gewerbeaufsicht. Die Bundesarbeitsministerin wisse, dass ihre Regelungen „in der Praxis nicht vollziehbar sind. Frau Nahles darf die Unternehmen nicht als Aushilfskontrolleure des Staates missbrauchen und muss jetzt handeln.“ Die solide wirtschaftliche Situation, in der sich Deutschland befinde, sei sonst in Gefahr. 

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Debatte am 7. Mai 2015 während der Aktuellen Stunde

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