Grabsteine aus Kinderarbeit sollen von Friedhöfen verschwinden

Mittwoch, 20. April 2016
– Von Ina Friedl –

Ein altbekanntes Thema beschäftigt heute wieder den Landtag: Grabsteine, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden. Tatsächlich trifft das auf viele Grabsteine auf bayerischen Friedhöfen zu. Die Grabsteine kommen hauptsächlich aus Indien aber auch aus anderen Ländern und werden dort von Kindern behauen und in Form gebracht – eine körperlich sehr anstrengende Arbeit. Zwei Gesetzesentwürfe, die auf dasselbe Ergebnis abzielen, sind heute im Landtag in erster Lesung behandelt worden. Mit einer Abstimmung über die Gesetzesänderung wird noch vor der Sommerpause gerechnet.


Das Bestattungsgesetz (BestG) soll einen neuen Artikel bekommen: Den Artikel 9a „Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“. So sieht es der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, der heute in erster Lesung im Landtag behandelt wurde.  Der Artikel beinhaltet dabei weniger ein pauschales Verbot solcher Grabsteine als vielmehr die Einräumung einer Satzungsermächtigung.  Das Verbot der Grabsteine wird dann in der Friedhofssatzung formuliert, deren Aufstellung in der Zuständigkeit der Kommunen liegt. „Der Gesetzentwurf setzt nicht nur ein dickes politisches Ausrufezeichen gegen ausbeuterische Kinderarbeit“, sagt Staatsministerin Melanie Huml, in deren Zuständigkeit der Gesetzesentwurf federführend erarbeitet worden ist „er trifft auch Aussagen dazu, wie ein Nachweis erbracht werden kann, dass der Grabstein nicht von Kinder hergestellt wurde“.  Sie nimmt dabei Bezug auf den 2. Absatz des Artikels 9a, wo Regelungen zur Nachweisführung aufgenommen sind.


Auch die SPD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der sich nur in der Formulierung der Nachweisführung unterscheidet oder wie Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) es nennt: „Der Gesetzentwurf der SPD fordert bei der Nachweisführung ein aktiveres Vorgehen“. Im Gesetzentwurf der CSU muss der Letztveräußerer schriftlich zusichern, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die verwendeten Grabsteine in Kinderarbeit hergestellt wurden.  Im Entwurf der SPD muss der Letztveräußerer schriftlich zusichern, sich vergewissert zu haben, dass die Grabsteine nicht in Kinderarbeit hergestellt wurden. Dieser Passus kommt aber ohnehin nur dann zum Tragen, wenn der Grabstein außerhalb der EU gefertigt wurde und wenn das produzierende Unternehmen kein Zertifikat hat, das Kinderarbeit-freie Produkte garantiert.
Angesichts der geringfügigen Unterschiede erklärt Angelika Weikert (SPD), was ihre Fraktion dennoch bewegt hat, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren:  „Frau Ministerin, wir haben viel zu lange auf den Gesetzentwurf gewartet. Auf Grund der Chronologie der Abläufe sahen wir uns gezwungen, ebenfalls einen Entwurf zu erarbeiten.“


Die Kritik, der Gesetzentwurf der Staatsregierung komme reichlich spät, ist allen Oppositionsparteien gemein. Es sei schon verwunderlich, dass seit dem Landtagsbeschluss im April 2014, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen, zwei Jahre vergehen mussten, ehe der Entwurf jetzt endlich vorliegt, kritisiert Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER). Hermann Imhof (CSU) bezieht sich auf einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum Gesetzentwurf: 2013 hat sich die Stadt Nürnberg einer Rechtsprechung beugen müssen. Nürnberg wollte schon damals in die städtische Friedhofssatzung ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit aufnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Satzung als unwirksam erklärt, weil es an einer hinreichenden, gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Das war der Auftrag an den Landtag hier Schritt für Schritt darauf hinzuarbeiten, so Imhof. Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geht in der Geschichte sogar noch weiter zurück: Schon 2009 gab es einen Antrag der Grünen, hier die nötige Gesetzesgrundlage zu schaffen. Dem Antrag ist damals im Ausschuss auch einstimmig zugestimmt worden. Dann habe die Regierung den Antrag auf die lange Bank geschoben, so Mistol. Er freue sich, dass es nun endlich so weit sei und dass der heutige Gesetzesentwurf der Regierung sich nur in „homöopathischen Dosen“ von dem ursprünglich grünen Gesetzesentwurf unterscheide.


Gesetzentwurf der Staatsregierung, Gesetzentwurf der SPD, Gesetzentwurf der Grünen – wer auch immer hier Initiator und Urheber ist, alle Fraktionen wollen den Gesetzentwurf so bald als möglich beschließen. „Am besten noch vor der Sommerpause“, wünscht sich Angelika Weikert (SPD) und fügt hinzu „vielleicht gibt uns die Diskussion über Grabsteine auch den Anlass über andere Produkte nachzudenken, die bei uns so im Umlauf sind und deren Herstellung auch durch Kinderarbeit erfolgt“.
Die weitere Beratung wird nun im Ausschuss für Kommunale Fragen stattfinden.

Randspalte

Seitenanfang