Landtag beschließt Änderung des Landesplanungsgesetzes

Mittwoch, 9. Dezember 2015
–Von David Lohmann –
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Das Landesplanungsrecht ist zwar „nicht sonderlich sexy“, wie Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER) im Plenum erklärte; Doch es sei für die Entwicklung in Bayern durchaus wichtig. So ist es Grundlage bei der Erstellung beziehungsweise Änderung von Raumordnungsplänen und steuert die Ausweisung von Vorrangflächen. Die Siedlungsentwicklung und damit die Flächenversiegelung zu koordinieren, ist entscheidend, um beispielsweise in regenarmen Sommern eine ausreichende Grundwasserneubildung zu gewährleisten. Mit den Stimmen der CSU-Mehrheit wurden Änderungen zum Bayerischen Landesplanungsgesetz in Zweiter Lesung verabschiedet.

Ziel der Gesetzesnovelle der Staatsregierung war es, das Raumordnungsverfahren und die Regionalplanung mit Hilfe des Internets zu verschlanken. Bisher müssen Unterlagen den 2500 Trägern öffentlicher Belange schriftlich übermittelt werden. „Das ist ein erheblicher Aufwand in Zeit und Kosten“, erklärte Dr. Otmar Bernhard (CSU). Zukünftig sollen Planentwürfe und Stellungnahmen zum Beispiel per E-Mail verschickt werden können. Ein weiterer Punkt sind die Anhörungsverfahren, die nicht mehr bei jeder Änderung, sondern nur noch bei der Einführung oder Verstärkung von Beachtenspflichten durchgeführt werden müssen. Für Bernhard wäre das Gesetz daher eine Vereinfachung für die Verwaltung und die Beteiligten.

Die FREIEN WÄHLER begrüßten die Idee der Digitalisierung und dass Anhörungen bei Reduzierung oder Wegfall von Beachtenspflichten oder bei gravierenden Veränderungen im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden durchgeführt werden können. Muthmann vertraue der Exekutive, zwischen Bagatellen und großen Veränderungen unterscheiden zu können. Dennoch lehnte seine Fraktion den Gesetzesentwurf ab, weil sich die CSU im Wirtschaftsausschuss gegen die Stimmen der Opposition gegen den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER ausgesprochen hat. Dieser sah vor, dass die Regierung zwei Jahre nach dem Beginn einer neuen Wahlperiode einen Raumordnungsbericht vorlegen muss. „Bisher erläutert eine Staatsregierung, was die alte zu verantworten hat“, kritisierte Muthmann.

Annette Karl (SPD) lobte zwar das Ziel des Gesetzesentwurfs, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. „Aber gut gemeint, ist nicht gut gemacht“, betonte sie. Die Abgeordnete sorgt sich vor allem um die ausreichende Beteiligung von Verbänden und Bürgern, wenn alte Beachtenspflichten wegfallen. Außerdem fürchtet Karl, dass es an den Raumplänen willkürliche Veränderungen geben könnte. Grund: Früher mussten Änderungen beim Beteiligungsverfahren laut Karl in angemessener Frist bekanntgegeben werden. Heute gebe es nur noch eine Stellungnahme, wer zu beteiligen sei. Die Stellen bekommen daraufhin lediglich einen Link zu der jeweiligen Veränderung. „Das legt den Verdacht nahe, dass die Staatsregierung an den Stellungnahmen von Verbänden und Beteiligten nicht sehr interessiert ist.“

Für Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) dient die Landesplanung in Bayern nur noch der „Maximierung von Wirtschaftsinteressen“. Das Landesplanungsgesetz sei daher ein Angriff auf das Landesplanungsprogramm und ein „Ausverkauf der bayerischen Heimat“. Stümpfig sprach von einer Knebelung der Fachverbände: „Wenn fachliche Stellungnahmen zu kritisch werden, sollen sie anscheinend mundtot gemacht werden.“ Diese Gesetzesänderung sei vom Ministerium gut in eine durchaus sinnvolle Regelung – der Digitalisierung – eingepackt worden. „Zu dieser Änderung sagen wir selbstverständlich ja“, erklärte der Abgeordnete. Aber Anhörungen müsse es auch geben, wenn Beachtenspflichten wegfallen – nicht nur, wenn eine hinzukommt. „Wenn im erheblichem Umfang Ziele entfallen, brauchen wir zwingend eine Beteiligung von Fachverbänden“, erläuterte Stümpfig. Wenn ein vernünftiges Landesplanungsprogramm „zerschossen“ werde, dürfe es keinen Ermessensspielraum der Behörden geben.

Die CSU überzeugte die Opposition damit allerdings nicht: Bei der Schlussabstimmung stimmte die Mehrheitsfraktion dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu.

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