Landtag beschließt Bayerisches Infektionsschutzgesetz

25.03.2020

  • Der Bayerische Landtag hat den Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt.

  • Das unter dem Eindruck der Coronakrise in großer Einigkeit verabschiedete Gesetz räumt staatlichen Stellen umfassende Befugnisse ein.

  • Bei einem Gesundheitsnotstand, wie aktuell in der Coronakrise, können die Behörden in Bayern künftig leichter auf medizinisches Material und Personal zugreifen.

  • Das Gesetz ist vorerst bis zum Jahresende befristet.


Im Mittelpunkt der 43. Plenarsitzung des Landtags stand die Verabschiedung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes. Es erweitert in der Coronakrise den Handlungsspielraum der staatlichen Stellen und stattet Bayerns Behörden mit weitgehenden Befugnissen aus. Möglich ist demnach in der Coronakrise die Beschlagnahmung von medizinischem, pflegerischem und sanitärem Material wie etwa Beatmungsgeräten und Schutzkleidung. Außerdem können geeignete Unternehmen verpflichtet werden, benötigte Güter herzustellen.

Erleichtert wird mit dem neuen Gesetz auch der Zugriff des Staates auf medizinisches Personal wie Ärzte und Pfleger. Hintergrund ist, dass sich in einer infektionsschutzrechtlichen Krise das vorhandene Personal rasch reduzieren kann, weil es entweder selbst erkrankt oder sich in Quarantäne begeben muss. Im Falle des Gesundheitsnotstands müssen daher Personen in Anspruch genommen werden können, „die über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen, die nach Maßgabe der zuständigen Behörde zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands benötigt werden“, heißt es in dem Gesetz. Ferner können zuständige Behörden „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“.

„Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand“

„Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand“, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie verwies auf aktuell 7289 auf Corona positiv getestete Personen und 41 durch Corona bedingte Todesfälle im Freistaat. „Wir wollen nicht, dass die Kurve der Infizierten weiter nach oben geht, sondern sich abflacht.“ Vor diesem Hintergrund, so die Ministerin, brauche es das Bayerische Infektionsschutzgesetz als gesetzliche Grundlage, die der Regierung noch mehr Handlungsmöglichkeiten gebe. „Wir wollen bestmöglich auf steigende Fallzahlen vorbereitet sein“, unterstrich auch Bernhard Seidenath (CSU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. Er bezeichnete die im Bayerischen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Regelungen als „angemessen und notwendig“. Das Gesetz habe den einzigen Sinn und Zweck – das Leben der Menschen in Bayern zu schützen, erklärte Florian Streibl, Vorsitzender der Fraktion FREIE WÄHLER.

Das Gesetz sei in einer nie dagewesenen Schnelligkeit, aber gleichzeitig mit aller gebotenen Sorgfalt erarbeitet worden, stellte Andreas Krahl, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, fest. Es sei wichtig und richtig gewesen, das Parlament einzubinden und demokratische Regeln einzuhalten. Dabei habe sich gezeigt, dass nicht nur die Staatsregierung, sondern auch das Parlament schnell handeln könne. Horst Arnold, SPD, wies ebenfalls darauf hin, dass es bei aller Effizienz im Gesetzgebungsverfahren galt, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Dies sei gelungen. Die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament sei aufrechterhalten worden, wichtige Änderungsvorschläge der Fraktionen seien in das Gesetz noch eingearbeitet worden. Richard Graupner von der AfD-Fraktion sprach von einem „Schulterschluss aller Fraktionen“. In einer Rekordzeit von nur sechs Tagen sei das Gesetz substantiell verändert und verbessert worden, stellte auch Martin Hagen, Vorsitzender der FDP-Fraktion, anerkennend fest. Er bezeichnete das Zusammenwirken der Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren als „Sternstunde des Parlamentarismus in Bayern“.

Gesetz vorerst bis Jahresende befristet

Zu den Änderungen, auf die sich die Fraktionen im Vorfeld verständigt hatten, zählt unter anderem, dass der Ministerpräsident oder ein einzelner Staatsminister den Gesundheitsnotstand nicht alleine ausrufen dürfen. Das Vorliegen eines Gesundheitsnotstandes in Bayern wird stattdessen vom Bayerischen Kabinett als Kollegialorgan festgestellt, der Landtag kann diesen Notstand jederzeit für beendet erklären. Außerdem wird das Gesetz zeitlich bis zum Jahresende begrenzt.

Rechtsgrundlage für Stichwahlen am 29. März 2020 als reine Briefwahl

Das Infektionsschutzgesetz enthält ferner eine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Stichwahlen am 29. März 2020 als reine Briefwahl. Eine darin enthaltene wahlgesetzliche Regelung stellt die kommunalen Stichwahlen per Briefwahl rechtsstaatlich auf sichere Beine. Dadurch würden die am kommenden Sonntag gewählten kommunalen Mandatsträger mit einem klaren Votum ausgestattet, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Er rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, rege von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dies stärke auch in der Krise die Demokratie in Bayern.

kh
 

Zum Beratungsverlauf im federführenden Gesundheitsausschuss siehe Beitrag und Video „Bayerisches Infektionsschutzgesetz auf dem Weg“

 

Randspalte

Redebeiträge

Die Aussprache zum Bayerischen Infektionsschutzgesetz können Sie im Livestream oder auch nachträglich mitverfolgen auf den Seiten des parlamentarischen Informationssystems von

Den Wortlaut der Reden finden Sie auch hier im Protokoll

Seitenanfang