Landtag beschließt Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Mittwoch, 11. Juli 2018
– Von Sonja Schwarzmeier –

Der Bayerische Landtag hat heute einstimmig in der Zweiten Lesung die Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts beschlossen. 2006 wurde es auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber abgeschafft. Ministerpräsident Markus Söder kündigte im April die Wiedereinführung an.

Als bundesweit einzigartig und als Aushängeschild der bayerischen Justiz stehe das neue Bayerische Oberste für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung und schaffe noch mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern, sagte Justizminister Winfried Bausback. Ab 15. September 2018 soll das Gericht mit Sitz in München und Außensenaten in Bamberg und Nürnberg wichtige Rechtsfragen für Bayern klären. Zeitgleich gehen die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht auf das neue „Oberste“ über. Die Aufgabenübertragung im Strafrecht – insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte – soll im Februar 2019 folgen.

Auch wenn sich die Oppositionsparteien alle für eine Wiedereinsetzung der obersten bayerischen Instanz aussprachen, kritisierten sie die Abschaffung im Jahr 2006 aufs Schärfste. Franz Schindler (SPD) sagte: „Kurz nach einer Wahl wurde dieses Gericht wegen angeblich fiskalischer Zwänge ohne Not abgeschafft, um es dann kurz vor einer Wahl wieder aus dem Hut zu zaubern.“ Peter Meyer (FREIE WÄHLER) ergänzte: „Wenn mit der Wiedereinführung des Bayerischen Obersten erst wieder ein funktionierender, starker Rechtsstaat installiert wird, dann bedeutet das: Wir von der CSU lösen die Probleme, die wir ohne uns gar nicht hätten.“

„Die schönen Ausführungen wie „mehr Rechtsicherheit“ und „starkes Zeichen für den Rechtsstaat“ bedeuten im Umkehrschluss nichts anderes, als dass Sie bei der Abschaffung ein schlechtes Zeichen für den Rechtsstaat gesetzt, die Justiz geschwächt und die Rechtssicherheit ausgedünnt haben“, kritisierte Martin Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).





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Redebeiträge

Die Debatte zur Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts können Sie nachträglich mitverfolgen auf den Seiten des parlamentarischen Informationssystems von

Siehe dazu 137. Plenarsitzung, TOP 11 vom 11.07.2018

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