Landtag verabschiedet zusammen mit Nachtragshaushalt Corona-Schutzschirm in Höhe von 10 Milliarden Euro

19. März 2020

  • Der Bayerische Landtag bringt den Nachtragshaushalt 2019/2020 auf den Weg.
     
  • Er umfasst – vor dem Hintergrund der Corona-Krise – zusätzlich einen „Bayerischen Schutzschirm“ in Höhe von 10 Milliarden Euro. Das Geld soll eingesetzt werden, um die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen und um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Freistaat abzufedern.
     
  • Finanziert wird das Corona-Sondervermögen unter Nutzung der Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung.
     
  • Das Volumen des Nachtragshaushalts steigt dadurch von ursprünglich rund 60,4 Milliarden Euro auf nun rund 70,6 Milliarden Euro.


Der Landtag gab im Zuge der Verabschiedung des Nachtragshaushalts einstimmig bei einer Enthaltung „grünes Licht“ für den neu aufgelegten Sonderfonds. Zur Deckung der Ausgaben wird das Finanzministerium durch eine Novelle im Haushaltsgesetz ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von 10 Milliarden Euro aufzunehmen. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und unbürokratisch in die medizinische Versorgung der Bevölkerung, Schutzausrüstung, die Einrichtung von Testzentren und in einen „Schutzschirm für kommunale Krankenhäuser“ fließen. Bereitgestellt werden damit auch staatliche Soforthilfen für bayerische Unternehmen.

„Heute ist nicht die Stunde des Finanzministers, sondern des Krisenmanagers“, erklärte Finanzminister Albert Füracker. Er bedankte sich bei den Landtagsfraktionen für die einstimmige Zustimmung zum Nachtragshaushalt. Das Parlament beweise, dass es in einer außergewöhnlichen Notsituation wie dieser über alle Parteigrenzen hinweg zusammenstehe und handle. Die zur Gegenfinanzierung des Corona-Schutzschirms benötigten Kreditaufnahmen seien verfassungsrechtlich zulässig, da Bayerns Schuldenbremse eine explizite Ausnahmeregelung für Katastrophenlagen vorsehe.
 

„Wir machen den Weg frei, um in dieser Situation handlungsfähig zu bleiben“

Alle Fraktionen tragen die Bereitstellung des beispiellosen Hilfspakets für Medizin und Wirtschaft mit: „Wir machen den Weg frei, um in dieser Situation handlungsfähig zu bleiben“, erklärte Tim Pargent, Haushaltspolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ungewöhnliche Situationen, so Pargent, erforderten ungewöhnliche Maßnahmen. Von einem „sehr weitgehenden Vertrauensvorschuss“ für die Staatsregierung sprach Harald Güller von der SPD. Die Opposition sei jedoch bereit, dem Finanzpaket die Zustimmung zu erteilen, weil die Staatsregierung dem Landtag eine enge Kooperation bei der Verwendung der Mittel zugesagt habe.

Bayerns Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sehen vor, den Bürgschaftsrahmen der LfA Förderbank Bayern – dem bayerischen Pendant zur KfW des Bundes – von bisher 100 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro zu erhöhen. Errichtet wird außerdem ein Bayernfonds als Teil der LfA. Damit kann der Staat vorübergehend als Teilhaber eines Unternehmens einspringen, bevor die Insolvenz droht. Bezahlt werden außerdem direkte Soforthilfen bis 30.000 Euro an insbesondere kleinere Betriebe, die durch die Maßnahmen unmittelbar in Not geraten sind.

Neben dem „Bayerischen Schutzschirm“ bilden die Bereiche Artenschutz und Klimaschutz sowie die Umsetzung der „High-Tech-Agenda Bayern“, letztere in Höhe von 8,8 Milliarden Euro, weitere Kernpunkte des Nachtragshaushalts 2019/2020.

kh

 

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