Landtag stimmt gegen die Ausweitung basisdemokratischer Elemente

Mittwoch, 15. Oktober 2014
– Von Jürgen Umlauft –

Mit ihrer Mehrheit im Landtag hat sich die CSU gegen eine Ausweitung der Rechte von Initiatoren kommunaler Bürgerbegehren und -entscheide gewandt. Sie lehnte dazu zwei Gesetzentwürfe von SPD und FREIEN WÄHLERN in Zweiter Lesung ab. Deren Ziel war es zum einen, die Hürden für die Zulassung von Bürgerbegehren abzusenken und die Durchsetzung der Forderungen erfolgreicher Bürgerentscheide zu verbessern. „Wir haben damit die Gelegenheit, Bayerns Geschichte als Vorreiter in Sachen direkter Demokratie fortzuschreiben“, warb der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt um Zustimmung. Es wäre wünschenswert, wenn Bayerns Bürger noch weitaus mehr in die politischen Willens- und Entscheidungsprozesse einbezogen würden.

Am weitreichendsten waren die Vorschläge der FREIEN WÄHLER. Nach ihren Vorstellungen sollten die je nach Größe der Kommune gestaffelten Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden vor allem für Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern niedriger werden. Dort müssen derzeit bei einem Bürgerentscheid mehr als 20 Prozent der Wahlberechtigten für das zur Abstimmung gestellte Petitum votieren, damit die Abstimmung gültig ist. Nach einer Auswertung der FREIEN WÄHLER scheitern in Kommunen der genannten Größenordnung überdurchschnittlich viele Entscheide an dieser Hürde. Sie sollte deshalb auf 15 Prozent abgesenkt werden. Für Kommunen über 50.000 Einwohner sollte das Quorum künftig bei 10 und nicht mehr bei 15 Prozent liegen.

In einem weiteren Schritt forderten die FREIEN WÄHLER, die Bindungswirkung erfolgreicher Bürgerentscheide von einem auf zwei Jahre zu verlängern. „Der Bürgerwille muss ernster genommen werden“, betonte der Abgeordnete Florian Streibl. Außerdem sollte den Initiatoren der Entscheide das Recht eingeräumt werden, die Umsetzung einer erfolgreichen plebiszitären Forderung gegenüber der betroffenen Kommune einklagen zu können. Hier bestehe eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsse. Dieser Forderung hatte sich auch die SPD in ihrem Gesetzentwurf angeschlossen. Man dürfe nicht immer nur mehr Bürgerbeteiligung fordern, sondern dies auch umsetzen, sagte Streibl an die CSU gewandt.

Desweiteren hatte sich die SPD dafür stark gemacht, den Initiatoren von Bürgerbegehren und -entscheiden organisatorische Erleichterungen zu gewähren. So sollte die Schutzwirkung noch nicht zugelassener Bürgerbegehren verlängert werden, damit Gemeinden diese nicht mit irreversiblen Beschlüssen ins Leere laufen lassen könnten, erläuterte Adelt. Zudem sollten Initiatoren unbürokratisch Unterstützerunterschriften nachreichen können. Aus Gründen der Kostenersparnis sollte künftig auch erlaubt sein, Bürgerentscheide am selben Tag wie Volksentscheide durchzuführen. In einem ergänzenden Antrag hatte die SPD zudem gefordert, auch Jugendlichen und Nicht-EU-Ausländern an ihren Wohnorten in Bayern zu erlauben, Bürgeranträge zu stellen. Dies fördere die Integration und ermögliche es auch Minderheiten, ihre Meinung zu artikulieren, erklärte Adelt.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) stellte sich hinter diese Forderungen. Politische Teilhabe dürfe sich nicht auf Wahlen beschränken. Fast 20 Jahre nach der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern sei eine Weiterentwicklung der Instrumente angebracht, sagte sie. Keine Notwendigkeit dazu sah Andreas Lorenz (CSU). Die basisdemokratischen Elemente in der bayerischen Verfassung seien eine „Erfolgsgeschichte“, da müsse es „schon sehr gute Gründe geben, ein derart in der Praxis bewährtes Instrument zu ändern“. Lorenz verwies darauf, dass die kommunalen Spitzenverbände den Vorschlägen von SPD und FREIEN WÄHLERN skeptisch gegenüber stünden, zudem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken.


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