Landtagsmehrheit votiert für Landarztquote

05.12.2019
– Von Jürgen Umlauft –

Mit breiter Mehrheit hat sich der Landtag für die Einführung einer Landarztquote zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen Bayerns ausgesprochen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ab dem Wintersemester 2020/21 bis zu 5,8 Prozent der Medizinstudienplätze im Freistaat – derzeit also rund 100 – für Bewerber reserviert werden, die sich für die Zeit nach ihrer Ausbildung mindestens zehn Jahre zu einer Tätigkeit als Hausarzt außerhalb großer Städte verpflichten. Für den Zugang ist nicht die Abiturnote entscheidend, sondern vor allem ein Eignungstest. Auf Antrag der Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN wird analog dazu ab dem Wintersemester 2021/22 eine Amtsarztquote in Höhe von einem Prozent der Medizinstudienplätze eingeführt. Auch in diesem Bereich droht ein Ärztemangel. Gegen die Pläne stimmten BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP, die AfD enthielt sich der Stimme.

Bernhard Seidenath (CSU) erklärte, der sich abzeichnenden Unterversorgung in den ländlichen Räumen müsse „sinnvoll und effektiv“ begegnet werden. Schon heute sei gut ein Drittel der bayerischen Hausärzte älter als 60 Jahre, viele Praxen würden ohne ausreichenden Nachwuchs bald verwaisen. Die Staatsregierung wirke dem bereits mit der Ausweisung zusätzlicher Studienplätze in Augsburg und Bayreuth entgegen. Neben Stipendien und einer Niederlassungsförderung seien die Land- und Amtsarztquoten weitere Schritte zur Sicherstellung einer flächendeckenden Medizinerversorgung. Susann Enders (FREIE WÄHLER) erklärte, mit der Landarztquote werde ein seit Jahren geäußerter Wunsch ihrer Fraktion Wirklichkeit. Sie bezeichnete die Regelung als „wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land“. Per Ergänzungsantrag forderten CSU und FREIE WÄHLER die Staatsregierung auf, auch eine Facharztquote zu prüfen.

Für Christina Haubrich (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) ist die Landarztquote dagegen „nicht der richtige Weg“ zur Bekämpfung des zunehmenden Ärztemangels auf dem Land. Die berufliche Zukunft junger Menschen inklusive Ausbildungs- und Verpflichtungszeit auf gut 20 Jahre festzulegen, sei nicht zielführend, meinte sie. Zudem wirke die angedrohte Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro abschreckend. Sie wird laut Gesetz fällig, wenn ein „Quotenarzt“ die zehnjährige Verpflichtungszeit nicht einhält. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) verteidigte die Strafandrohung. Ihre Höhe entspreche in etwa dem Betrag, den der Freistaat für die Ausbildung eines Mediziners ausgebe.

Haubrich forderte statt Quoten „kluge Maßnahmen“. Es brauche noch mehr Studienplätze, ein für alle Bewerber von der Abiturnote abgekoppeltes Auswahlverfahren sowie die engere Kooperation von Universitäten und regionalen Krankenhäusern. Zudem seien mehr Niederlassungshilfen und eine höhere Attraktivität des Hausarztberufes erforderlich. Diese Einschätzung teilte Dominik Spitzer (FDP). „Der Landarztmangel beruht auf keinem Kapazitäts-, sondern einem Attraktivitätsproblem“, verwies er auf die hohe Bürokratie- und Arbeitsbelastung. Spitzer kritisierte die starre Verpflichtungsregel. Diese berücksichtige keine Elternzeit oder den Wunsch nach Teilzeitarbeit gerade vieler Ärztinnen.

Andreas Winhart (AfD) bezweifelte die Wirksamkeit der Quote. Zum einen seien 100 Plätze pro Jahr zu wenig, um die drohende Lücke zu schließen, zum anderen stünden die neuen Landärzte frühestens in zehn Jahren zur Verfügung. Der Ärztemangel sei aber schon heute vielerorts akut. Für die angehenden Mediziner sei die Landarztquote wegen der Strafandrohung ein „Knebelvertrag mit existenzgefährdenden Risiken“, sagte Winhart. Die SPD stimmte dem Gesetz trotz erheblicher Bedenken wegen der langen Laufzeit und der Vertragsstrafenregelung zu. „Am Ende ist alles willkommen, was hilft, dem Ärztemangel auf dem Land zu begegnen“, begründete die SPD-Abgeordnete Ruth Waldmann das Ja ihrer Fraktion. Sie warnte jedoch davor, die geplante Reservierung für angehende Facharztstudenten einfach auf die Landarztquote anzurechnen. Sollten weitere Professionen aufgenommen werden, müsse die Quote entsprechend erweitert werden, betonte Waldmann.

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