Regierungsfraktion lehnt Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes ab

Mittwoch, 22. April 2015
– Von Til Huber –

Bayern hält an seinem Pensionsprivileg für Beamte fest, die ihr ganzes Berufsleben beim Freistaat beschäftigt waren. Auch in Zukunft sollen nur Beamte mit 45 Dienstjahren beim Staat schon im Alter von 64 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand gehen können. Die FREIEN WÄHLER hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem auch Berufsjahre in der freien Wirtschaft Beamten im Ruhestand angerechnet werden sollten. Den lehnte der Landtag aber gestern mit der Regierungsmehrheit der CSU ab. In der Debatte über den Entwurf sprach die Opposition  von einer „Gerechtigkeitslücke“, die geschlossen werden müsse. Die CSU warnte vor allem vor steigenden Kosten für den Staat.

Es gehe nicht darum, dass Beamte, die in der Privatwirtschaft Rentenansprüche erworben haben, künftig mehr bekommen, betonte Peter Meyer von den FREIEN WÄHLERN. „Es geht uns ausschließlich um die Abschlagsfreiheit“. Es sei nicht nachvollziehbar, dass einem Arbeitnehmer erworbene Ansprüche beim Wechsel ins Beamtenverhältnis „genommen“, die Arbeitsjahre im Ruhestand aber nicht anerkannt würden. Wenn jemand 50 Jahre gearbeitet habe, davon aber nur 43 als Staatsbeamter, müsse er genauso ohne Abzüge in den Ruhestand gehen können, forderte Meyer. „Das ist unser Anliegen und das halten wir für gerecht.“

Auch SPD und Grüne warben für eine Änderung des Beamtenversorgungsrechts. „Mit dem Gesetzentwurf wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen“, sagte der Abgeordnete Stefan Schuster (SPD). Die jetzige Regelung werde von den Betroffenen „als sehr ungerecht“ empfunden. Schuster wies darauf hin, dass vor allem in technischen Berufen viele Bürger erst mal in der Privatwirtschaft arbeiteten. Gerade diese Fachleute suche der Freistaat dringend. Eine Studie des Beamtenbundes zeige, dass dem öffentlichen Dienst in Deutschland 170.000 Fachkräfte fehlten, argumentierte Markus Ganserer von Bündnis 90/Die Grünen. „Deshalb sollten wir zusehen, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten.“

Der CSU-Abgeordnete Volker Bauer kritisierte den Gesetzentwurf dagegen. Der Ausschuss für den öffentlichen Dienst sei kein „Beamtenbeglückungskomitee“, stellte er klar. Der Opposition warf er „kostspielige Wählerwerbung“ vor. Die zusätzlichen Kosten für den Freistaat durch die höheren Pensionsansprüche sei künftigen Generationen nicht zuzumuten. Der Schritt ins Beamtenverhältnis lohne sich für Angestellte aus der Privatwirtschaft wegen der guten Versorgung im Alter auch so. Die abschlagsfreie Versorgung nach 45 Jahren sei aber „ein Privileg des Freistaats Bayern, das sich denjenigen bietet, die ihr Leben in den Dienst des Staates gestellt haben.“

Auch die Staatsregierung lehnt eine Gesetzesänderung ab. „Es geht darum, wie wir unsere Beamten in einer soliden Finanzierung sichern“, sagte Finanzstaatssekretär, Johannes Hintersberger (CSU). „Wir halten diesen Gesetzentwurf für falsch.“

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