Verfassungsreform: Volk entscheidet am 15. September 2013
Sonntag, 15. September 2013
– Von Katja Helmö –
Rund zehn Jahre nach der letzten Reform der Bayerischen Verfassung haben die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats bei geplanten Änderungen der Verfassung wieder das letzte Wort. Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden sie nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen: die Verankerung der „Schuldenbremse“, die Förderung des Ehrenamts sowie die Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land. Außerdem soll künftig in der Verfassung niedergeschrieben werden, dass der Landtag mehr Kompetenzen bei europäischen Entscheidungen erhält und die Gemeinden finanziell angemessen ausgestattet werden.
Der Landtag stimmte in der Plenarsitzung am 20. Juni 2013 mit 131 der 187 Stimmen für diese Reformen und ebnete damit mit Zweidrittelmehrheit den Weg für den Volksentscheid. Vertreter der Fraktionen von CSU, FDP, SPD und FREIE WÄHLER würdigten den am 12. Dezember 2012 eingereichten gemeinsamen Gesetzentwurf in der zuletzt vorliegenden Fassung (Drs. 16/17358)(Dokument vorlesen). Als einzige Fraktion lehnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die geplanten Verfassungsreformen ab, die darin lediglich „unverbindliche Programmsätze“ sieht.
Bevor die vom Landtag beschlossenen Verfassungsänderungen in Kraft treten können, müssen sie – so sieht es die Bayerische Verfassung in Artikel 75 vor – dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird, zusammen mit der Landtagswahl, am 15. September 2013 geschehen.
Darum geht´s bei den geplanten Verfassungsänderungen
Auch soll dem Gewicht der kommunalen Finanzhoheit Rechnung getragen werden. Dazu sollen die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof entwickelten Grundsätze, wonach die Gemeinden gegenüber dem Land Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben, nun auch in der Verfassung abgebildet werden.
Das Ziel eines Haushalts ohne neue Schulden, das seit dem Jahr 2000 bereits in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert ist, soll ebenfalls in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben werden.
Desweiteren sollen die Mitwirkungsrechte des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union gestärkt werden. Falls etwa das Recht der Gesetzgebung des Landtags durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist, kann die Staatsregierung durch Gesetz gebunden werden, insbesondere hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens im Bundesrat.
Weitere Informationen zu den Volksentscheiden am 15. September 2013 mehr . . .
Die Bayerische Verfassung von 1946 ist bislang elfmal geändert worden. Einen Überblick finden Sie auf der Landtagshomepage mehr . . .