Ausschuss Öffentlicher Dienst: Bericht über die Tätigkeit des Landespersonalausschusses 2017

Dienstag, 3. Juli 2018
– Von David Lohmann –

Der Öffentliche Dienst in Bayern ist auf Rekordkurs: Sowohl die Anzahl der Bewerber als auch die Anzahl der Einstellungen ist auf dem höchsten Stand seit 2002. Kein Wunder: Die Bewerbung kann online abgeschickt werden. Lehrer können leichter zwischen verschiedenen Schularten wechseln. Und die Aufstiegsmöglichkeiten haben sich durch das Neue Dienstrecht stark verbessert. Lediglich bei Bildungsmaßnahmen sieht der Landespersonalausschuss (LPA) Optimierungsbedarf.

2017 nahmen insgesamt 8854 Bewerber an der Auswahlprüfung für die zweite Qualifikationsebene teil – 248 mehr als im Vorjahr. An der Auswahlprüfung für die dritte Qualifikationsebene ist die Bewerberanzahl sogar um 941 auf 7323 Teilnehmer gestiegen. Das ist mit Ausnahme des doppelten Abiturjahrgangs 2011 der höchste Wert seit 2002. „Die Zahlen belegen, dass das Interesse an einer Tätigkeit in der staatlichen und kommunalen Verwaltung nach wie vor groß ist“, betonte die LPA-Vorsitzende Dr. Sigrid Schütz-Heckl im Ausschuss.

Positive Nachrichten hatte Schütz-Heckl auch bei der Zahl der Neueinstellungen. Insgesamt wurden 2017 in der zweiten Qualifikationsebene 1466, in der dritten Qualifikationsebene sogar 1630 Bewerber eingestellt. Das sind 160 beziehungsweise 100 Nachwuchskräfte mehr als im Jahr zuvor. „Die Zahlen sind ein Beleg dafür, dass die Auswahlverfahren über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügen und gegenüber der Privatwirtschaft durchaus konkurrenzfähig sind“, unterstrich die LPA-Vorsitzende. Das sei gerade in Zeiten einer guten Wirtschaftslage wichtig.

Schütz-Heckl führte die Rekordzahlen nicht zuletzt auf die Online-Anträge zurück. Auf der LPA-Webseite können sich Bewerber für viele unterschiedliche Stellen bewerben. Selbst wenn es mit der Wunschbehörde nicht klappt, kann die Ausbildung oder das Studium eventuell bei einer anderen Behörde absolviert werden. „Dadurch bleiben den Bewerbern aufwendige Mehrfachbewerbungen erspart“, versicherte die LPA-Vorsitzende. Außerdem wurden auch auf vielen Ausbildungstagen, Studienmessen und Informationsveranstaltungen an Schulen die Vorteile des Beamtenverhältnisses beworben.

Anschließend lobte Schütz-Heckl das große Angebot an Bildungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung. Da sie aber erhebliche Kosten verursachten, sollten sie auf ihren Nutzen hin untersucht werden. „Jedoch wird das in der Praxis kaum durchgeführt“, sagte die LPA-Vorsitzende. Daher sei es künftig wichtig, dass sich der Öffentliche Dienst verstärkt mit der Erfolgskontrolle von Bildungsmaßnahmen befasse. Also, wurde Wissen vermittelt? Können Mitarbeiter dieses in der Praxis anwenden? Und wenn ja, hat das auch positive Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse?

Zuletzt konnte Schütz-Heckl vermelden, dass sich die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst verbessert haben. Seit der Umstellung auf modulare Qualifizierung durch das Neue Dienstrecht haben sich zwischen 2014 und 2016 insgesamt 1622 Beamte modular qualifizieren lassen. Das sind 60 Prozent mehr im Vergleich zur Zahl der entsprechenden Aufstiegsbeamten zwischen den Jahren 2008 und 2010. Auf 27,5 Prozent erhöht hat sich auch der Frauenanteil an den Verfahren zur modularen Qualifizierung – im Vergleichszeitraum lag der Anteil nur bei rund 18,5 Prozent.

Ausschussvorsitzender Wolfgang Fackler (CSU) lobte den Bericht. Sehr erfreulich sei die Entwicklung der Bewerberzahlen. „Die Rahmenbedingungen werden wertgeschätzt“, war er überzeugt. Stefan Schuster (SPD) freute sich vor allem, dass mehr Personal eingestellt wurde. „Der Freistaat ist auf einem guten Weg“, urteilte er. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren zufrieden. „Das Neue Dienstrecht greift und wirkt“, sagte deren Abgeordneter Markus Ganserer hinsichtlich der Aufstiegsmöglichkeiten. Skeptisch war hingegen Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) was den Wechsel von Gymnasiallehrern an Grundschulen und wieder zurück ans Gymnasium anging. „Das ist in keinster Weise praxisnah“, sagte sie.

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