Sachverständigenanhörung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz

München, 16.06.2021

Die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes auf Bundesebene (BPersVG) ist beschlossen. Welcher Anpassungsbedarf für das Personalvertretungsrecht in Bayern derzeit gesehen wird – das war die Frage in einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes. Acht Experten und Expertinnen haben dazu im Maximilianeum oder online zugeschaltet ihre Einschätzung abgegeben.

Das Bayerische Gesetz (BayPVG) ist gut, fanden die Experten. Nachbesserungsbedarf sahen sie insbesondere in den Bereichen Schulung und Weiterbildung, Freistellung von Personalräten und Mitbestimmung. "Personalvertretungsrecht in Bayern funktioniert", sagte Bernhard Faber, Richter a.D. am Arbeitsgericht Augsburg. Defizite aber gebe es. Neue Entwicklungen sollten ins Gesetz aufgenommen werden. Es handle sich um ein kompliziertes Rechtsgebiet, das jedoch bei aller Kompliziertheit abhängt von der Atmosphäre im Betrieb.

Sabine Gruber, Vorsitzende des Personalrats beim Amtsgericht München und Mitglied des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Justizministerium sieht Nachbesserungsbedarf etwa bei der Mitbestimmung, zum Beispiel wenn es um Themen wie das Home-Office geht. Anders als der Bund habe Bayern sein Gesetz nicht jahrelang schleifen lassen und anders als im Bund gebe es in Bayern keinen Reformstau, sagte Professor Timo Hebeler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Universität Trier.

Bundesgesetz in der Kritik

"Alle Themen betreffen am Ende auch die Jungen. Nicht nur da, wo Jugend drauf steht, ist auch Jugend drin", sagte Karoline Herrmann, Bundesjugendleitung beim Deutschen Beamtenbund (DBB). Nicht zufrieden ist sie mit dem Bundesgesetz, wenn es um Digitalisierung geht. Manche Passagen im bayerischen Gesetz seien besser als im Bundesgesetz, sagte Gerd Nitschke, erster Vizepräsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) und Vorsitzender des Hauptpersonalrats im Bayerischen Kultusministerium. Im Bundesgesetz etwa gebe es keine Regelung zur Vergabe von Leistungsprämien.

Auf Augenhöhe

Eine grundlegende Änderung der Gesetzesstruktur hält Raimund Porsche von der Rechtsabteilung des Personal- und Organisationsreferates der Landeshauptstadt München nicht für erforderlich. Anpassungsbedarf sieht er im Bereich Digitalisierung und Datenschutz. "Nicht das Nonplusultra" ist das Bundesgesetz nach Auffassung des ver.di-Gewerkschaftssekretärs Peter Schmitt-Moritz. Auch er betonte unter anderem, wie wichtig Schulungen und Weiterbildungen sind. Arbeitsrecht sei nicht einfach und die Personalräte sollten „up to date“ sein, um auf Augenhöhe verhandeln zu können. Gerhard Wipijewski, der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg) und des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Finanzministerium sowie der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte sagte, wer Personalräte qualifiziere, stelle das Miteinander in der Dienststelle auf eine bessere Basis, auch wenn das nicht jeder Dienststellenleiter so sehe.

In einer Fragerunde wollte Max Gibis (CSU) wissen, ob mehr Quantität auch mehr Qualität bedeutet und Gerald Pittner (FREIE WÄHLER) erkundigte sich nach den Möglichkeiten direkter Mitbestimmung. Tessa Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach konkreten Wünschen zur Digitalisierung und Arif Taşdelen (SPD) nach der Absenkung des Wahlalters. Markus Bayerbach (AfD) erkundigte sich, ob nicht die Schwerbehindertenvertretungen in die Personalräte miteinbezogen werden sollten und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) wollte wissen, was getan wird, wenn es in Dienststellen mit der Digitalisierung nicht klappt. "Politik ist nie am Ende" schloss der Ausschussvorsitzende Wolfgang Fackler (CSU) die Sitzung. Die Anhörung nehme man als Auftakt für eine intensive Beschäftigung mit dem Thema.

/ Anna Schmid

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