Ausschuss Öffentlicher Dienst: Übergang zur Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen

Dienstag, 4. Juli 2017
– Von David Lohmann –

Durch die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs spart sich Bayern laut Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ab 2020 jährlich 1,3 Milliarden Euro. Im Gegenzug mussten die Länder die Zuständigkeit für Planung und Bau von Autobahnen vollständig an den Bund abgeben. Das bereitet dem Personal der Obersten Baubehörde im Bayerischen Verkehrsministerium Sorgen – zu Unrecht, meint Ministerialdirigent Gerhard Reichel.

„Das Personal ist total verunsichert“, berichtete die Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Obersten Baubehörde, Heike Badenhop-Hund. Viele würden bereits versuchen, bei anderen Bauämtern oder privaten Arbeitgebern unterzukommen. „Dabei haben wir sowieso schon zu wenig Personal“, ergänzte sie. Wenn sich die Situation nicht bald ändere, könnte die Autobahndirektionen ihre Arbeit nicht mehr erfüllen.

Bei der bayerischen Staatsbauverwaltung sind neben der Obersten Baubehörde 22 staatliche Bauämter, sieben Bauabteilungen an den Regierungen und die zwei Autobahndirektionen in Nürnberg und München angesiedelt. Fast ein Viertel der 10.000 Mitarbeiter ist von den Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen. Insgesamt betreuen die Autobahndirektionen Nord- und Südbayern jeweils rund zehn Prozent der deutschen Autobahnkilometer.

Ministerialdirigent Reichel räumt zwar ein, dass sich die Oberste Baubehörde diese Entwicklung fachlich nicht zwingend gewünscht hätte. „Die Belange der Beschäftigten sind aber sichergestellt“, betont er. Die Infrastrukturgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften seien in unveräußerlichen Eigentum des Bundes, eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung privater Unternehmen sei ausgeschlossen und eine öffentlich-private Partnerschaft für das Gesamtnetz und „wesentliche Teilnetze“ nicht möglich.

Reichel hofft auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der bayerischen Strukturen im Bund. „Bayern war die Blaupause für dieses Modell“, erklärte er. Die Infrastrukturgesellschaft soll ab 1. Januar 2020 erste Aufgaben von den Ländernübernehmen, spätestens ein Jahr später soll die Verwaltung der Bundesautobahnen ausschließlich durch sie erfolgen. Für Angestellte und Beamte gebe es Garantien für Arbeitsplatz, Status und Ort. Laut Reichel übernimmt der Bund auch alle wechselbereiten Beamten, Arbeitnehmer und Auszubildende. „Es wird keine Rosinenpickerei geben.“

Die Verwaltung der Bundesstraßen bleibt auch zukünftig bei den staatlichen Bauämtern. Zwar könnten die Länder auf Antrag auch Bundesstraßen dem Bund überlassen. „Der bayerische Verkehrsminister hat aber klar gemacht: Unsere Bundesstraßen bleiben in Bayern.“ Gleiches gelte für Planfeststellung und Plangenehmigung.

Der Ausschussvorsitzende Tobias Reis (CSU) zeigte sich mit dem Bericht zufrieden, die Fraktionen von SPD und FREIE WÄHLER erklärten ihre Dringlichkeitsanträge für mehr Rechtssicherheit für die Beschäftigten für erledigt. Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mahnte, die Fremdvergabe von Planungsaufträgen zu reduzieren. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Peter Meyer (FREIE WÄHLER) verlangte, dass dem Ausschuss während der gesamten Übergangszeit regelmäßig Bericht erstattet wird.

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