Bericht des Staatsministers zur aktuellen Corona-Lage

Klaus Holetschek informiert die Abgeordneten des Ausschusses für Gesundheit und Pflege

9. November 2021

MÜNCHEN.    Vor wenigen Tagen erst hatte in Lindau die Gesundheitsministerkonferenz unter bayerischem Vorsitz den Ernst der Lage in den Krankenhäusern und die insgesamt dramatische Corona-Infektionslage in ganz Deutschland thematisiert. Seit Dienstag, 9. November gilt nun im Freistaat die höchste Alarmstufe in den Kliniken. Vor diesem Hintergrund berichtete Gesundheitsminister Klaus Holetschek über die aktuelle Lage.

Der Staatsminister sprach von einer besorgniserregenden Situation. „Das Gesundheitssystem steht kurz vor der Überlastung, die Pflegekräfte sind am Limit“, sagte Holetschek vor den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Pflege. Die Dynamik der aktuellen Coronalage sei auch für Experten so nicht absehbar gewesen. Innerhalb eines Tages seien zu den mehr als 600 Intensivpatienten, die in Bayern an SARS-CoV-2 erkrankt seien, 50 Patienten hinzugekommen. Der Ressortchef stellte klar, dass 90 Prozent der Intensivpatienten ungeimpft seien.

Boosterimpfungen vorantreiben

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle hält Holetschek es für wichtig, die Neuinfektionen zu unterbrechen und mehr zu impfen. Dafür könnten sogar die Kapazitäten der 81 Impfzentren erweitert werden. Um die Boosterimpfungen, also die Wiederauffrischung nach sechs Monaten, voranzutreiben, sollen nun auch alle über 60-Jährigen angeschrieben und informiert werden. Das Kabinett sei sich zudem einig, so der Minister, mit stringenteren Kontrollen die verschärften Corona-Regeln durchzusetzen. Sollten beispielsweise Gastro-Betriebe die Zugangsregeln zu lax kontrollieren, dann drohten solchen Betrieben Bußgelder und im Wiederholungsfall könnten sie auch geschlossen werden.

Maske bleibt an Schulen

Seit Dienstag gelten in Bayern schärfere Corona-Regeln. Dazu gehört neben der Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zum Beispiel auch die 2G-Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, also der weitgehende Ausschluss von Ungeimpften. Eine Ausnahmeregel gibt es für ungeimpfte minderjährige Jugendliche, die 12 Jahre und älter sind. Sie dürfen zumindest bis Ende des Jahres an Sport und Theatergruppen teilnehmen, sofern sie per Schülerausweis nachweisen, dass sie regelmäßig getestet werden. Für Besuche im Stadion oder im Kino gelte die Ausnahme aber nicht, schränkte der Minister ein. Zudem soll nach seinen Worten zum Schutz der vielfach noch ungeimpften Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht an Schulen „bis auf Weiteres“ beibehalten werden. Fazit des Ressortchefs: „Die Notlage ist nicht vorbei, wir sind mittendrin und meilenweit von einem freedom day entfernt.“

In der anschließenden Aussprache erhielt Holetschek Unterstützung für seine Kritik an der werdenden Berliner Ampel-Koalition. Auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Bernhard Seidenath (CSU), forderte mehr Sichtbarkeit von den Koalitionären. „Ich habe von dem Kanzler in spe bisher kein einziges Wort zu Corona gehört.“ Eine Einschätzung, die seine Stellvertreterin im Ausschuss, die Sozialdemokratin Ruth Waldmann, nicht teilen konnte. Sie fragte, was gegen die vom Bund zum 25. November geplante Aufhebung der epidemischen Notlage spreche.

Abgeordnete für schärfere Kontrollen

Andreas Winhart von der AfD forderte, mehr auf die Eigenverantwortung der Bürger zu setzen. „Das ist aber problematisch, wenn man nur übers Impfen spricht.“ Breite Zustimmung von den Abgeordneten bekam der Minister zu den geplanten schärferen Kontrollen. Mit einem Totimpfstoff gegen SARS-CoV-2 kann nach Einschätzung des Ministers möglicherweise gegen Ende des Jahres gerechnet werden.

Auf die Frage des Abgeordneten Andreas Krahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), ob die Ausrufung des Katastrophen-Falls zusätzliche Bettenkapazitäten verschaffe, antwortete der Holetschek, über den K-Fall sei noch nicht entschieden. Der Vorteil liege aber darin, dass Ärzte dann leichter durchgreifen und beispielsweise Operation zurückstellen könnten, um Betten freizuhalten.

Dr. Dominik Spitzer (FDP) zeigte sich einig mit dem Ressortchef, das Auskunftsrecht der Arbeitgeber pragmatisch anzugehen. Auch wenn der Arbeitgeber den Impfstatus nicht abfragen dürfe, werde durch die Kontrollen gewährleistet, dass der Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sei.

/ Miriam Zerbel

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