Gesundheitsausschuss: Experten informieren über Wege, um Impfraten zu erhöhen

Dienstag, 8. Oktober 2019
– Von Miriam Zerbel –

Die für kommendes Jahr geplante, bundesweite Impfpflicht hat im Landtag den Ausschuss für Gesundheit und Pflege beschäftigt. Im Sommer hatte das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Im Maximilianeum erörterten unterdessen Ärzte, Apotheker und Juristen, was dafür und was dagegen spricht. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie sich die Zahl der geimpften Menschen insgesamt erhöhen lässt.  

Eine Impfpflicht lehnten die Fachleute übereinstimmend ab. Sie bevorzugten in der Anhörung „Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern“ mehr Aufklärung und verbesserte Beratung. Die Ausbildungsordnungen für die zuständigen medizinischen Berufe sollten zudem erweitert und angepasst, eine digitale Gesundheitskarte realisiert werden.

Im Fokus der Beratung standen besonders Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Von März kommenden Jahres an müssten demnach laut dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts bei Eintritt in Schule und Kita die Eltern ärztliche Nachweise vorlegen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Ab Sommer 2020 soll diese Pflicht auch für bereits aufgenommene Kinder gelten. Gleiches ist für Erzieher und Lehrer vorgesehen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Herdenschutz bei Immunität von 95 Prozent der Bevölkerung

In Bayern haben dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL, zufolge, 96,7 Prozent der eingeschulten Kinder im Schuljahr 2017/18 zumindest die erste Masernimpfung erhalten. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigte sich bei den Schulanfängern ein steigender Trend. Insgesamt sind laut LGL 92,4 Prozent der Schulkinder geschützt. Dennoch gibt es demnach regionale Unterschiede, so dass Impflücken bei hochansteckenden Krankheiten wie Masern Ausbrüche begünstigen. Die Fachleute verwiesen darauf, dass in erster Linie Babys, Ältere und Menschen mit geschädigtem Immunsystem zu den Risikogruppen gehören.

Die Antwort auf die Frage der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Ruth Waldmann (SPD), wann ein erfolgreicher Masernschutz erreicht ist, war für die Experten unumstritten. Um die Masern in Deutschland zu eliminieren ist nach deren Ansicht ein so genannter Herdenschutz nötig, das bedeutet: der Schutz entsteht, wenn 95 Prozent der Bevölkerung durch Impfung oder durchgestandene Erkrankung gegen Masern immun sind. Professor Dr. Peter Bauer von den FREIEN WÄHLERN forderte, den Fokus auf die Schwächeren zu setzen und die Nichtgeimpften mehr auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

Impfpflicht nur als „ultima ratio“

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Bernhard Seidenath (CSU) fasste zusammen: „Freiwilligkeit ist besser als Zwang. Eine Impfpflicht würde die zweifelnden Menschen nur weiter abschrecken.“ Das bestätigen Untersuchungen von Professor Dr. Cornelia Betsch, wonach eine Impfpflicht die Bereitschaft für weitere freiwillige Impfungen deutlich senkt. Die Psychologin von der Universität Erfurt warnte: „Es gibt keine Evidenz für ein besseres Resultat bei Zwang. Und freiwillige Impfungen werden dann als weniger wichtig betrachtet. Betsch kritisierte allerdings: „Impfen ist in Deutschland nicht einfach genug.“ Ebenso plädierte Dr. Martin Lang dafür, die Impfpflicht nur als ultima ratio einzusetzen. Der Vorsitzende des bayerischen Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte mahnte, Masern nicht als Kinderkrankheit zu titulieren. Wegen großer Impflücken bei Jugendlichen und den 30- bis 50-jährigen, trete die Krankheit auch vermehrt bei Erwachsenen auf, teils mit höheren Komplikationsraten.

Kritisch hinterfragt werde von Skeptikern häufig die Sicherheit der Impfstoffe, wie Susann Enders von den Freien Wählern anmerkte. Professor Dr. Christian Bogdan von der Universität Erlangen verwies auf langwierige Zulassungsverfahren. Von jährlich 35 bis 38 Millionen Impfungen in Deutschland jährlich gebe es nur bei 4000 Komplikationen. „Das ist ein extrem günstiges Risiko-Nutzen-Verhältnis. Die Impfstoffe in Deutschland sind sicher.“

Fehlender Monoimpfstoff als Problem

Auf die Frage nach dem globalen Kontext durch den Abgeordneten Andreas Winhart (AfD) bekräftigte Bogdan, es müsse weltweit eine Durchimpfungsquote erreicht werden, die Tendenz der vergangenen 30 Jahre sei schon sehr positiv. Der FDP-Abgeordnete Dr. Dominik Spitzer wollte ebenso wie Kerstin Celina von den Grünen wissen, ob es einen Monoimpfstoff für Masern in Deutschland gibt. Nach Auskunft der Fachleute existiert kein zugelassener Einzel-Impfstoff ausschließlich gegen Masern, sondern nur einen Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist das problematisch. So sieht der Staatsrechtler Professor Dr. Heinrich de Wall darin einen verstärkten Eingriff in die Grundrechte und nannte den Gesetzentwurf in diesem Punkt unklar und „nonchalant“ formuliert. Der Jurist stellte ferner klar, dass die Regelung keine Masernzwangsimpfung begründe, sondern eine Impfnachweispflicht gegen Masern. „Keiner wird in Handschellen zum Arzt geschleift.“

Die Experten forderten mehr Monoimpfstoffe, auch um personalisierte medizinische Behandlung zu ermöglichen. Vor allem die Ärztevertreter verlangten den Ausbildungskatalog auszuweiten, mehr Zeit für die Impfberatung durch bessere Honorierung zu ermöglichen und allen Ärzten das Impfen zu gestatten. Die Vertreterin der Apothekerverbände, Cyntia Milz, bot eine Beteiligung der Apotheken an. Handlungsbedarf sahen die Experten auch bei der Digitalisierung. Sie sprachen sich übereinstimmend für einen digitalen Impfpass aus.



 
 

Randspalte

Seitenanfang