Bayerisches Landarztgesetz auf dem Weg

Keine Auswahlgespräche für angehende Landärzte - mit der im Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes sind die Ranglisten der Medizinertests entscheidend für die Zulassung zum Studium.

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21.04.2020

München. Im kommenden Wintersemester ändern sich für die 113 angehenden Landärzte in Bayern die Zulassungsbedingungen zum Studium. Um das Infektionsrisiko zu senken, wird auf Auswahlgespräche verzichtet und die Ranglisten der Medizinertests sowie fachliche Vorkenntnisse und Vorbildungen entscheiden darüber, wer einen Studienplatz bekommt. Das hat der Gesundheits- und Pflegeausschuss eintimmig in einem Gesetzentwurf beschlossen.

Auch über die Professionalisierung der Pflege wurde beraten. Während der Corona-Krise rückt der Pflegeberuf in den Fokus der Wahrnehmung. Abgeordnete und Experten diskutierten, wie neue Studienplätze sowie eine Fakultät geschaffen werden können und wie die Ausbildung finanziert werden kann.

Die Ausschuss-Sitzungen werden aktuell auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags im Livestream übertragen: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Die Tagesordnungen zu allen Ausschuss-Sitzungen finden Sie unter Aktuelles/Tagesordnungen.

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