Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz - Bericht des Hatespeech-Beauftragten im Innenausschuss

Oberstaatsanwalt Hartleb zieht vorläufige Bilanz im Kampf gegen Hatespeech

25. November 2020

MÜNCHEN.      Wer im Internet Hass und Hetze verbreitet, muss zunehmend Konsequenzen fürchten. Wie der Hatespeech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss im Bayerischen Landtag berichtete, ist die Aufklärungsquote der zur Anzeige gebrachten Fälle überraschend hoch.

Hass im Netz ist zu einem gravierenden Problem unserer Zeit geworden. Im Internet wird zunehmend beleidigt, gehetzt und bedroht. So erhält zum Beispiel mittlerweile fast jeder fünfte Amts- oder Mandatsträger in Bayern Todesdrohungen über das Internet. Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb ist seit Anfang des Jahres für ganz Bayern als erster Hatespeech-Beauftragter bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. In dieser Funktion ist Hartleb der zentrale Ansprech- und Koordinierungspartner für die ermittelnden Staatsanwälte und dafür verantwortlich, bayernweit einheitliche Maßstäbe in Bezug auf Hatespeech-Kriminalität zu etablieren. In besonders gewichtigen Fällen leitet Hartleb die Ermittlungsverfahren auch selbst. Nach einem Jahr zog er gestern im Innenausschuss des Landtages Bilanz.

Hass im Netz: Bayerische Justiz ist gut gerüstet

Organisatorisch sieht Hartleb die Justiz in Bayern mittlerweile gut gerüstet. So seien zum Jahreswechsel 2019/20 unterhalb der Stelle des Hatespeech-Beauftragten flächendeckend bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften spezialisierte Sonderdezernate zur Bekämpfung von Netz-Hass gegründet worden.

Für Hartelb ist dabei ein hoher Grad an Spezialisierung der Staatsanwälte „einer der Schlüssel im Kampf gegen Hatespeech“. Denn die einschlägigen Tatbestände unterlägen nicht nur unbestimmten Rechtsbegriffen, sondern es bedürfe in der Regel auch einer Abwägung der Meinungsfreiheit des Täters mit dem Ehrenschutz des Opfers. All dies erfordere eine hohe Qualifikation der betreffenden Staatsanwälte sowie die Sicherstellung einheitlicher Standards bei der Rechtsauslegung. Im Sinne einer konsequenten Verfolgung der Täter im Netz müssten darüber hinaus die technischen Fähigkeiten der Staatsanwälte geschult werden, da die Täter oftmals unter Alias-Namen aufträten und gezielt Verschleierungstaktiken anwendeten, um Ihre wahre Identität zu verbergen.

Als wirksames Instrument zur Bekämpfung von Hasskriminalität hätte sich das von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und dem Bayerische Justizministerium neu ins Leben gerufenen Online-Meldeverfahren erwiesen. Damit könnten Bayerische Medienunternehmen seit dem Jahre 2019 Hatespeech-verdächtige Inhalte, zum Beispiel auf Facebook, einfach und ohne „aufwendige Papierarbeit“ an die Ermittler melden.

Darüber gäbe es seit diesem Jahr speziell auch für politische Mandatsträger die Möglichkeit, sich unbürokratisch und online direkt an die Ermittlungsbehörden wenden. Als weitere Maßnahme seien bei den nicht-online begangenen Straftaten zudem direkte Ansprechpartner für Kommunalpolitiker bei den einzelnen bayerischen Staatsanwaltschaften benannt worden. Diese Ansprechpartner berieten Betroffene, sorgten für eine zügige Ermittlung des Sachverhalts und vermittelten den Kontakt zur Polizei.

80 Prozent der Hassposts aus dem rechtsextremen Bereich

Minderheiten und Politiker seien die häufigsten Opfer von Hatespeech. Rund 80 Prozent der Hassposts kommen laut Hartleb aus dem rechtsextremen Bereich. Ein Großteil der Verfahren beträfe dabei den Tatbestand der Volksverhetzung.

Weiterhin führte Hartleb aus, dass in den ersten neun Monaten dieses Jahres 953 Strafverfahren gegen identifizierte Straftäter eingeleitet worden seien. 165 Verfahren liefen gegen Unbekannt. Die Aufklärungsquote bei den Fällen, die über das im Jahr 2019 installierte Online-Meldeverfahren „Justiz und Medien“ zur Anzeige gebracht wurden, läge bei knapp 90 Prozent.

Dass Hasskommentare keine Kavaliersdelikte seien, zeigten die verhängten Strafen. So würden Strafen bis zu vier Netto-Monatsgehältern verhängt – inklusive Eintragung ins Führungszeugnis. „Und wer vorbestraft ist“, betont Hartleb, „den kann ein Hasskommentar direkt ins Gefängnis führen.“

Weitere Maßnahmen erforderlich?

Die Erfolge der bayerischen Justiz bei der Ermittlung der Verfasser von Hass-Beiträgen dürften jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bisher nur ein Bruchteil der Straftaten überhaupt verfolgbar sei. Nach wie vor gäbe es weite Bereiche im Internet (wie z.B. bestimmte Gaming-Portale), in denen die Staatsanwälte machtlos seien, weil ihnen der Zugriff auf die Daten der Urheber fehlen oder die Hass-Redner sich auf Plattformen bewegten, die Ermittlungen von vornherein unmöglich machen, unterstrich Hartleb.

Verbesserungsbedarf sieht Hartleb zudem bei der Zusammenarbeit mit den sozialen Netzwerken. „Sie reagieren oft gar nicht auf unsere Auskunftsgesuche. Erhebungen der Staatsanwaltschaften haben gezeigt, dass nur jede 20. unserer Auskunftsanfragen bezüglich potenzieller Täter beantwortet wird.“, so Hartleb. Besonders problematisch sei es auch, dass in Deutschland keine IP-Adressen – die Adresse eines Computers, mit deren Hilfe der Nutzer eindeutig identifiziert werden kann – gespeichert würden. So würden bestimmte Telemedienunternehmen sogar ausdrücklich damit werben, dass Internet-Adressen über sie nicht nachverfolgt werden könnten. „Zumindest eine gewisse Speicherverpflichtung wird man da einführen müssen“, wünscht sich Hartleb von der Politik.

Ob und welche Maßnahmen ausgeweitet werden sollen, war in der anschließenden Debatte im Ausschuss umstritten. CSU und FREIE WÄHLER plädierten für eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten. So betonte Alfred Grob (CSU), dass gerade die Social-Media Konzerne auch in den USA stärker in die Pflicht genommen werden müssten und zur längeren Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden sollten. Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) führte an, dass auch über präventive Maßnahmen gegen Hatespeech sowie eine stärkere "Waffengleichheit" zwischen Tätern und Opfern nachgedacht werden müsse. Katherina Schulze (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Thema Hatespeech in der Vergangenheit vielfach verschleppt worden sei und sprach sich für die Einführung einer zusätzlichen "virtuellen Online-Wache" aus. Auf Nachfrage von Stefan Schuster (SPD) bestätigte Hartleb, dass seit der Corona-Pandemie Hasspostings gegen Politiker zugenommen hätten.

Zurückhaltend gegenüber der Einführung neuer Maßnahmen zeigte sich Alexander Muthmann (FDP). So müsste etwa genau hinterfragt werden, ob eine Einführung einer Klarnamen-Pflicht für die Nutzung von Social-Media-Profilen tatsächlich erforderlich sei. Richard Graupner (AFD) merkte in der Debatte an, dass es ein auffälliges Missverhältnis zwischen den zu 80% von Rechtsradikalen stammenden Hass-Äußerungen im Netz zu den herkömmlich begangenen hassbasierten Straftaten gäbe. Den Ursachen hierfür müsse nachgegangen werden.

Einigkeit bestand zwischen den Debattenteilnehmern darin, dass der Freistaat Bayern nur einen Teil der Lösung gegen Hatespeech liefern könne. So seien die Bundesländer zwar für Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwälte und Polizei zuständig, viele der rechtlichen Vorgaben, etwa Änderungen im Strafgesetzbuch oder Impulse für europarechtliche Vorgaben, müssten jedoch durch die Bundesregierung angestoßen werden.

/ Eva Mühlebach

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