KiKo: Staatsministerin informiert über „Kinderrechte“

Donnerstag, 27. April 2017
– Von Anna Schmid –

Schutz, Förderung, Mitsprache: Für das Wohl der Kinder sind nach dem Grundgesetz die Eltern zuständig. „Pflege und Erziehung“ seien ihr Recht und ihre Pflicht, heißt es dort in Artikel 6. Eine eigene verfassungsrechtliche Stellung haben Kinder nicht. Im Sommer hat die Staatsregierung jedoch beschlossen, Kinderrechte in Zukunft im Grundgesetz zu verankern.

Kinder hätten ein erstaunliches Gespür für Gerechtigkeit. Sie wollten mitentscheiden und mitgestalten, und sollten sich – entsprechend ihres Alters – bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, miteinbringen können, sagte Sozialministerin Emilia Müller. Sie gab der Kinderkommission einen Bericht zum Thema. Dabei betonte sie: „Änderungen am Grundgesetz müssen mit Bedacht vorgenommen werden.“

„Niemand liebt ein Kind so wie die Eltern“, so die Ministerin. Über die Betätigung der Eltern, so steht es auch im Gesetzestext, wache der Staat. Er sei verantwortlich für das Lebensumfeld der Kinder, etwa, wenn es um Themen wie Stadtplanung, Verkehrssicherheit oder den Umgang mit Ressourcen gehe. Diesen Auftrag wolle die Staatsregierung im Grundgesetz stärken. Müller stellte aber auch klar: „Kinder sind schon heute Grundrechtsträger.“ Schließlich gelten Grundrechte universell für jeden Menschen.
Um die Umsetzung der Gesetzesänderung werde sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kümmern. Aufgabe sei es zunächst, gemeinsame Zielvorstellungen zu entwickeln, erklärte die Ministerin. Es gebe unterschiedliche Vorstellungen, was die Änderungen im Grundgesetz bewirken sollen.
Die Gesetzesänderung dürfe keinen Keil zwischen Eltern und Kinder treiben. „Elternrecht ist auch Kinderrecht.“ Der Staat sei nicht der bessere Erzieher. Eltern sollten unterstützt und nicht bevormundet werden. Das Elternrecht ende jedoch dort, wo das Wohl der Kinder gefährdet sei.

Tanja Schorer-Dremel (CSU), die Vorsitzende der Kommission, wies darauf hin, dass die Kinderkommission – zusammen mit dem Deutschen Kinderschutzbund – bereits im Herbst 2015 eine vielbeachtete Veranstaltung durchgeführt hatte, bei der sich die Experten durchweg einig waren, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Vor diesem Hintergrund lobte sie die Pläne der Ministerin. Wichtig sei eine konstruktive Diskussion. Die Abgeordnete stellte auch klar: „Das ist kein Thema für den Wahlkampf“.

Die SPD-Abgeordnete Doris Rauscher sagte, sie freue sich, dass nun auch aus Bayern Bewegung in das Thema kommt. Die Sozialdemokraten hätten es schon lange auf der Agenda, so Rauscher.
Gisela Sengl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wollte von der Ministerin wissen, wer in der Arbeitsgruppe sitzt und welchen zeitlichen Rahmen es gibt. Mitglied seien Vertreter von Bund und Ländern, Sozialminister und Jugendminister, so die Antwort aus dem Staatsministerium. Vor der Bundestagswahl sei nicht mit Ergebnissen zu rechnen.

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