Sozialausschuss blickt auf Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Donnerstag, 24. Januar 2019
– Von Jürgen Umlauft –

Nach einigen Startschwierigkeiten ist das Mitte 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz gut in der Umsetzung. Das berichteten Vertreter des Sozial- und Gesundheitsministeriums im Sozialausschuss. Man komme dem Ziel näher, die Dienstleister im Sexgewerbe besser vor Ausbeutung zu schützen und die Gefahr der Übertragung von Krankheiten zu verringern. Eine genaue Einschätzung sei jedoch mangels neuer Daten noch nicht möglich. Dafür müssten erst die Zahlen für 2018 ausgewertet werden, die gerade vom Landesamt für Statistik erhoben würden. Nach den vorliegenden Daten für 2017 waren vor einem Jahr bayernweit 2188 Prostituierte sowie 578 Bordellbetriebe bei den zuständigen Kommunalbehörden gemeldet, die meisten davon in München und Nürnberg. Nur 17,7 Prozent der gemeldeten Prostituierten waren Deutsche. Mit rund einem Drittel stellten Rumäninnen den höchsten Anteil.


Mit dem Gesetz wurde eine allgemeine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte eingeführt. Diese dürfen ihre Dienste nur noch mit einer behördlichen Anmeldebescheinigung legal anbieten. Innen- und Gesundheitsbehörden sollen damit einen genaueren Überblick über das Gewerbe bekommen und effektiver gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorgehen können. Bislang hätten sich dazu im Meldeverfahren aber kaum Hinweise ergeben, so das Sozialministerium. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in den ersten zehn Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes an den staatlichen Gesundheitsämtern 1070 Beratungsgespräche durchgeführt. Sie dauerten im Durchschnitt fast 2,5 Stunden.

Wie es weiter hieß, gibt es trotz möglichst niederschwelliger Angebote auch systembedingte Hürden. Viele Prostituierte hätten Hemmungen, sich gegenüber einer Behörde zu offenbaren. So werde befürchtet, dass persönliche Daten an die Öffentlichkeit geraten oder an andere Behörden weitergegeben werden könnten. Als schwierig erweise sich zudem, dass vielfach Zuhälter darauf drängten, bei den Beratungsgesprächen dabei zu sein. Die Behörden gingen auf solche Forderungen zwar nicht ein, doch könne nicht ausgeschlossen werden, dass Prostituierte aus Furcht vor Repressalien seitens der Zuhälter den Gang zur Behörde scheuten.

Die Abgeordnete Kerstin Celina (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) bezweifelte, dass tatsächlich alle Prostituierte der Melde- und Beratungspflicht nachkommen. Diesen Schluss lasse allein der Blick auf die genannten Zahlen zu. Im Durchschnitt vier Prostituierte pro gemeldetes Etablissement sei ein „unrealistischer Wert“, zumal viele Sexdienstleister frei anschaffend tätig seien. „Bei diesen Zahlen müssten im Ministerium eigentlich die Alarmglocken schrillen“, meinte Celina. Die Vertreterin des Sozialministeriums im Ausschuss erklärte dazu, auch die Staatsregierung sehe die Daten mit Skepsis. Für 2018 erwarte sie einen Anstieg der Meldezahlen.

Petra Högl (CSU) betonte, um die Schutzziele des Gesetzes zu erreichen, brauche es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Betroffenen. Schließlich handele es sich um einen in vielerlei Hinsicht sensiblen Bereich. Nach ihrem Eindruck komme der Freistaat seiner Verantwortung in vorbildlicher Weise nach. Susann Enders (FREIE WÄHLER) betonte, das Aufdecken von Zwangsprostitution und die Gesundheitsvorsorge für alle Beteiligten müssten Schwerpunkt bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sein.

Als wenig hilfreich bezeichnete Doris Rauscher (SPD) die von den Behörden geforderte Gebühr von 35 Euro für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung. Auch dieser Betrag könne für manche Prostituierte eine Hürde darstellen, sich ordnungsgemäß zu melden. Julika Sandt (FDP) forderte, mit Information und Beratung auch direkt in Asylbewerberunterkünfte zu gehen, um dort frühzeitig über Schutzrechte und Hilfsangebote im Fall drohender Zwangsprostitution aufzuklären.



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