Wirtschaftsausschuss: Fachleute präsentieren Vorschläge, wie künftige Flächenpolitik aussehen soll

Donnerstag, 14.05. 2020

München. Das Landesplanungsgesetz soll so geändert werden, dass der Flächenverbrauch auf fünf Hektar täglich verringert wird. Im Spannungsfeld zwischen Landesplanung einerseits und Selbstbestimmungsrecht der Kommunen andererseits erläuterten Experten aus Fachverbänden, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden kann.

 

Das Thema Flächenverbrauch beschäftigt den Landtag schon lange. Nach einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion und einem gescheiterten Volksbegehren, hat kürzlich die Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Statt einer festen Obergrenze von fünf Hektar täglich ist in dem Entwurf ein Richtwert von fünf Hektar festgelegt. Auf Antrag der SPD-Fraktion hörte nun der Wirtschaftsausschuss Fachleute aus Wirtschafts- und kommunalen Spitzenverbänden sowie Initiativen des Landschafts- und Umweltschutzes zur Frage, wie Bayerns Landschaft erhalten und die nachhaltige Entwicklung aller Landesteile garantiert werden kann.

Einigkeit im Ziel, Uneinigkeit im Weg

Der Vorsitzende im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, Sandro Kirchner, CSU, stellte zu Beginn klar: „Diese Anhörung dient in erster Linie dazu, Informationen zu gewinnen und im Nachgang, im parlamentarischen Prozess, die Rahmenbedingungen zu finden.“ Einigkeit unter den Expertinnen und Experten bestand in dem Ziel, mit Fläche sparsam umzugehen. Wie das gelingen kann, bewerteten sie allerdings unterschiedlich.

Gegen eine mathematische pauschale Flächenbegrenzung sprachen sich vor allem die Wirtschaftsverbände aus. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, vbw, sieht in dem 5 Hektar-Ziel einen Hemmschuh. Laut Dr. Benedikt Rüchardt ist eine differenziertere Betrachtung nötig. Er sieht die Lösung in einer Flächeneffizienzpolitik, die Veränderungen auf lokaler Ebene managt. Es gelte Flächenkonkurrenzen zwischen Kommunen, Stadt und Land zu verhindern, denn Verlierer dieses Streits seien die ländlichen Räume und die Wirtschaft.

Neben dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hält auch der Bayerische Gemeindetag wenig von einer fixen Flächenvorgabe. Dessen Präsident, Dr. Uwe Brandl. mahnte, mit dem Gut Fläche intelligent umzugehen und forderte zunächst eine verbindliche Definition, was unter Flächen-Inanspruchnahme zu verstehen sei. Zugleich pochte Brandl auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Ein Anliegen, das Florian Gleich, vom Bayerischen Städtetag unterstützte.

BIHK: „Pause-Taste drücken“

Ein klares „Nein“ zu Richtwerten und Obergrenzen kam vom stellvertretenden BIHK-Geschäftsführer Peter Kammerer. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie könne aktuell niemand verlässliche Aussagen darüber machen, wie sich die Anforderungen an Fläche ändern werden, eine Bedarfsplanung sei nicht möglich. „Deshalb unser Vorschlag, hier auf die Pause-Taste zu drücken.“ Kammerer verlangte einen Runden Tisch, der mit Blick auf den Gesundheitsschutz gesellschaftliche Ziele neu abwägt. Produktionsanlagen müssten neu konzipiert, Raumkonzepte angepasst werden. Künftig sei mehr Flexibilität nötig, neue Absatzwege veränderten den Flächenbedarf.

Auch Professor Holger Magel, Ehrenpräsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, sieht in einem Runden Tisch die Lösung. „So kann es nicht mehr weitergehen“, sagte Magel und forderte eine bessere Balance zwischen Mensch und Natur. Er verwies auf die vor zwei Jahren vorgestellten Ergebnisse der Enquête-Kommission, die Handlungsempfehlungen ausgearbeitet hatte, wie die räumliche Gerechtigkeit in allen Bereichen Bayerns sichergestellt werden kann. In der fünf Hektar Regelung sieht der Professor allerdings keine Einschränkung, sondern einen Kompass für die Gemeinden.

Fünf Hektar-Richtwert als Signal

Josef Göppel, Vorsitzender des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, begüßte den fünf Hektar-Richtwert ebenfalls als richtigen Schritt. In den Gemeinden gebe es große Unsicherheit, wie das Flächensparen konkret realisiert werden sollte, es fehle eine klare Handlungsanleitung. Die fünf Hektar Vorgabe sei deshalb ein wichtiges Signal. Göppel schlug zudem eine Systematik ähnlich der des kommunalen Finanzausgleichs vor, so dass Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände die Anteile der Gemeinden am landesweiten Richtwert aushandeln.

Von einer Begrenzung hält die Wohnungswirtschaft angesichts des Bevölkerungswachstums in Bayern nichts. Hans Maier, Direktor des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen, setzt vielmehr auf Regelungen, die die nötigen Flächen für geförderten Wohnungsbau sichern. Flächensparen dürfe nicht zu Lasten von Wohnungsbau gehen.

Von einem überfälligen Raumkonzept für Bayern sprach Andrea Gebhard, von der Initiative „Wege zu einem besseren LEP“. Gebhardt riet, regionale Planungsverbände zu stärken, um flächensparende Siedlungspolitik voranzutreiben. Das fünf Hektar Ziel sorge für mehr Bewusstsein beim Flächensparen. Auf zusätzliche Aufklärung bei kommunalen Gremien und Planern setzt auch Dr. Gerhard Spieß. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht berichtete aus seiner Praxis in der Bauleitplanung von Kommunen. Um die Flächenbegrenzung zu stärken, seien flankierende Regelungen nötig, die beispielsweise ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe erleichterten.

„Schönwetterregularien“ und interkommunale Gewerbegebiete

Auf die kritische Nachfrage der SPD-Abgeordneten Anette Karl, was mit „Schönwetterregularien“ gemeint sei, antworte BIHK-Vize-Geschäftsführer Kammerer, der Gesetzgeber solle einen Rahmen setzen, der auch in schwierigen Zeiten funktioniere. Christian Zwanziger von den GRÜNEN verwahrte sich dagegen, dass Fahrradwege und Kindergärten als großes Problem beim Flächenverbrauch in Bayern zu bezeichnen. Es gehe vielmehr darum, wie man Wohnfläche auf einer möglichst kompakten Grundfläche zur Verfügung stellen könne.

Klaus Stöttner von der CSU zeigte sich überzeugt, dass weniger gebaut werden müsste, wenn kluge Nutzungsprogramme für Dachausbauten, Leerstände auf landwirtschaftlichen Flächen sowie Lebenszeitmanagement eingeführt werde.

Der AfD-Abgeordnete Franz Bergmüller fragte, inwiefern eine Änderung der Baunutzungsverordnung, beispielsweise eine höhere Stockwerkzahl, zielführend sei, um ausreichend Wohnraum bereit zu stellen.

Alexander Muthmann, FDP, regte an, zu klären, was zur Flächeninanspruchnahme gehört, und das ins Gesetz zu schreiben.

Manfred Eibl von den FREIEN WÄHLERN richtete den Blick auf interkommunale Gewerbegebiete und damit verbundene Beschränkungen.

Miriam Zerbel

 

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