„Konversion ist mehr als Wohnraumentwicklung“

München, 28.01.2021

Konversion bedeutet nicht nur, sogenannte Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe zu dezentralisieren. Gefragt ist eine ressortübergreifende Sozial- und Infrastrukturplanung. Wie diese gelingt, darüber diskutierten Experten und Abgeordnete im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie.

Junge Menschen, die sich teilweise in einem schwierigen Ablösungsprozess befinden, Bewohnerinnen und Bewohner mit unterschiedlichem Hilfebedarf und alt gewordene Menschen leben gemeinsam in ihrer vertrauten Umgebung im Ort Schönbrunn im Landkreis Dachau. Dort stellt das Franziskuswerk Menschen mit Behinderung unterschiedliche Wohnformen bereit, um individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Das Unternehmen für soziale Arbeit mit Hauptsitz in Schönbrunn zählt zu den sogenannten Komplexeinrichtungen. Das sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem differenzierten Angebot in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Pflege an einem Standort. 2019 brachte der Freistaat Bayern ein Sonderinvestitionsprogramm auf den Weg. Damit sollen die Träger bei der Konversion unterstützt werden, indem sie moderne, inklusive Wohnformen entwickeln. So sollen die Einrichtungen mit der vor Ort verfügbaren Infrastruktur (ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit etc.) besser vernetzt werden und sich gleichzeitig stärker als bisher für alle im Wohnort lebenden Bürgerinnen und Bürger öffnen.

Unterstützung der Kommunen entscheidend

Dass der Bereich „Wohnen“ künftig viel stärker im Zusammenspiel mit dem Umfeld und damit dem inklusiven Sozialraum betrachtet werden müsse, fasste die Vorsitzende des Sozialausschusses Doris Rauscher (SPD) als ein Ergebnis der Diskussion abschließend zusammen. Michaela Streich, Geschäftsführerin des Franziskuswerk Schönbrunn und im Vorstand der Viktoria von-Butler-Stiftung, erläuterte, vor welchen Herausforderungen Einrichtungen stehen, die sich von Grund auf wandeln wollen. Sie stellte heraus, dass Konversion in verschiedene Richtungen gedacht werden müsse. Die Unterstützung der Kommunen sei dabei entscheidend. Im Fokus stehe das Hinterfragen von Versorgungsstrukturen, sodass alle Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum davon profitieren. So könnten das Bürgerhaus und Arztpraxen des Franziskuswerks nicht nur von den Bewohnern der Einrichtung, sondern von allen genutzt werden.

Paradigmenwechsel gefordert

Werner Fack, Referent Behindertenhilfe des Fachverbands evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern e.V., gab zu Bedenken, dass sich Komplexeinrichtungen zunehmend zu Spezialeinrichtungen für Menschen mit sehr komplexen Funktionsstörungen und schwierigem Verhalten verändern. Der geforderte Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe brauche deshalb sichtbare politische Symbole. Die Freie Wohlfahrtspflege und die Lebenshilfe Bayern schätzt den Investitionsbedarf für die Konversion in Bayern auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde das Sonderinvestitionsprogramm mit fünf Millionen Euro jährlich ausgestattet. Dr. Jürgen Auer, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen, empfahl, dass in der Umsetzung verschiedene Ministerien mit eingebunden werden sollten, allen voran das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, aber auch das Ministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Staatministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Zusammenarbeit mit privaten Investoren

Herbert Borucker, Referent Behindertenhilfe beim Deutschen Caritasverband des Landesverbandes Bayern e. V., betonte, dass Konversion statt einrichtungsorientiert, viel mehr personenorientiert gedacht werden müsse. Auch Dr. Gertrud Hanslmeier-Prockl, Gesamtleitung des Einrichtungsverbundes Steinhöring und Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Attl, bezeichnete in diesem Zusammenhang die klassische 24er-Wohnheim-Einheitsnorm als einen „faulen Kompromiss“. Sie entspreche weder den bekannten Wohnwünschen von Menschen mit Behinderungen und deren Rechten noch fachlichen wie wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hob die Bedeutung der Zusammenarbeit mit privaten Investoren hervor, um den Bau kleinerer Wohngemeinschaften auf stadtnahen Baugrundstücken zu ermöglichen.

Soziales Umfeld einbinden

Holger Kiesel, Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, unterstützte die Initiative, kleinere Wohneinheiten zu schaffen: „Gerade Einrichtungen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung müssten dringend in inklusive, kleinere Wohneinheiten umgewandelt werden.“ Als ersten Schritt regte er deshalb an, den konkreten Bedarf in diesem Bereich abzufragen. Thomas Bannasch, Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe Bayern e.V., wies daraufhin, dass die bloße Bewohnerzahl bei der Entscheidung darüber, ob eine Einrichtung bei der Förderung berücksichtigt wird, nicht einzig maßgeblich sein dürfe. Förderfähig müssten alle Einrichtungen sein und zwar unabhängig davon, ob sie Menschen mit geistigen, seelischen, Sinnes- oder körperlichen Behinderungen betreuen. Da alternative Wohnformen geschaffen werden müssten, empfahl er, eine neue Stelle zu etablieren. Diese könne die Koordination, Beratung und Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten und Einrichtungsträgern unterstützen. Peter Wirth, Leitung Referat Soziales des Bayerischen Bezirketag, erläuterte, wie bedeutend es sei, das soziale Umfeld einzubinden. „Für Gemeinden und Landkreise ist es ganz wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam im Sozialraum eingebunden werden. Echte Teilhabe kann aber nur gelingen, wenn auch örtliche Vereine vorbereitet sind und sich darauf einstellen.“

Synergieeffekte nutzen

In der abschließenden Fragerunde lobte der stellvertretende Ausschussvorsitzender Thomas Huber (CSU) den Ansatz, positive Beispiele wie das Franziskuswerk hervorzuheben. Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) warf die Frage auf, ob ein gemeinsames Gremium die unterschiedlichen Fachrichtungen aus den einzelnen Ministerien zusammenbringen könne. Julika Sandt (FDP) betonte, wie wichtig bei der Etablierung geeigneter Strukturen das Mitspracherecht der Bewohner in den Einrichtungen sei. Sylvia Stiersdorfer (CSU) appellierte an die Kommunen, bereits in der Stadtentwicklung die Konversion von Komplexeinrichtungen in den Blick zu nehmen. Dem pflichtete Matthias Enghuber (CSU) bei, vor allem wenn es um den Bau von Mehrgenerationenhäusern gehe, könnten Synergieeffekte genutzt werden. Die Anhörung beruht auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

AS

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