Umweltausschuss: Minister Glauber stellt Handlungsfähigkeit der KBLV fest

  • Die Rechtsgrundlage der KBLV steht in der Kritik: Die vom Gericht aufgezeigten Mängel wären nicht transparent und unter Einbeziehung des Landtags gelöst, kritisierte die SPD. Umweltminister Thorsten Glauber wirft der Opposition vor, sie missbrauche verwaltungsjuristische Debatten für Stimmungsmache.
  • Zwei Anträge der SPD auf dem Weg zu „Zero Waste“ wurden mehrheitlich abgelehnt. Die FDP appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen.

Nach der Kritik des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) an der Rechtsgrundlage für die Arbeit der "Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen" KBLV soll zum 1. März eine neue Verordnung in Kraft treten. Die Opposition wirft der Staatsregierung jedoch vor, die Zuständigkeit der KBLV sei in der bestehenden Rechtsgrundlage nicht ausreichend genau bestimmt und würde die Handlungsfähigkeit der Behörde einschränken. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) stellte sich im Verbraucherschutzausschuss den Fragen der Abgeordneten. Glauber betonte in seinem Bericht, dass es zu keiner Zeit einen rechtsfreien Raum gegeben habe und die Handlungsfähigkeit der KBLV nicht eingeschränkt sei. Der VGH habe lediglich die Zuständigkeit des KBLV gegenüber sieben Betrieben aufgehoben. Diese blieben bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage in der Kontrollzuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden. Ende Januar hatte der VGH die Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit der KBLV regelt, für nichtig erklärt. Aus der Rechtsvorschrift gehe nicht ausreichend hervor, für welche Betriebe die Behörde überhaupt zuständig sei, lautete die Begründung. Das Umweltministerium änderte daraufhin die bemängelte Verordnung ohne einen schriftlichen Bericht abzugeben – was laut Florian von Brunn (SPD) das Mindeste gewesen wäre. „Das Bayerische Parlament ist übergangen worden“, kritisierte er. Vorsitzende Rosi Steinberger (Grüne) forderte: „Die Legislative darf in diesem Fall nicht rausgenommen werden.“

Kategorien klären Zuständigkeit

Glauber hingegen sagte: „In dieser Debatte geht es um verwaltungsjuristische Feinheiten.“ Er warf Steinberger vor, sie wolle ihn politisch vorführen.“ Benno Zierer (Freie Wähler) verteidigte den Minister. Mit der KBLV sei eine überfällige Kontrollinstanz geschaffen worden, die nicht nur den Verbraucher schützte, sondern auch das Tierwohl im Blick habe. „Diese wichtige Arbeit braucht eine klare Rechtsgrundlage. Mit der Anpassung der zugrundeliegenden Verordnung hat Umweltminister Glauber bereits eine konkrete Lösung vorgelegt, die für Rechtssicherheit sorgt. Die Zuständigkeiten der KBLV sind dadurch klargestellt. Wir lassen deshalb nicht zu, dass die Opposition eine verwaltungsjuristische Auseinandersetzung, die zu keinem Zeitpunkt die Leistungsfähigkeit der Behörde in Zweifel gezogen hat, für Stimmungs- und Panikmache missbraucht“, sagte er. Gerhard Zellner, Abteilungsleiter Verbraucherschutz im Umweltministerium, erläuterte die drei Zuständigkeitskategorien (Überregionalität, Produktionsmenge und Betriebszugehörigkeit) die darüber entscheiden, ob Unternehmen von der KBLV oder der Kreisverwaltung kontrolliert werden. Künftig sollen Behörden per Brief darüber informiert werden, welche Behörde für die Kontrolle zuständig sei.

Ausbau der KBLV

Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) forderte von den Regierungsparteien, Umwelt und Landwirtschaft mehr miteinander aussöhnen, da die grundlegenden Landschaftsschützer die Bauern seien. Hans Friedl (Freie Wähler) sagte, es sei in dieser Sitzung nicht der richtige Zeitpunkt für eine Grundsatzdiskussion. „Es geht darum, wie wir den Verbraucherschutz bestmöglich gewährleisten.“ Glauber kündigte dazu den Ausbau der KBLV an. 70 neue Stellen für die Lebensmittelkontrollen sowie zwei neue Standorte sollen die Landratsämter entlasten und mehr Kontrollen in großen Betrieben möglich machen. Bisher fallen in der Schlachterei nur Geflügelmastbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen in die Zuständigkeit. Auch für Rinder- und Schweinegroßbetriebe sollen die Lebensmittelkontrolleure der KBLV künftig verantwortlich sein. Florian von Brunn befürchtete, dass sich Unternehmen aus Kontrollverfahren künftig herausklagen könnten. Zellner beteuerte daraufhin: „Mögliche Klageverfahren werden wir gut bestehen auf der Grundlage der VGH-Urteilen aus Würzburg und Regensburg. Die KBLV ist ein Instrument der effizienten Überwachung, die auch von anderen Bundesländern als solches anerkannt wird.“

Keine Zero-Waste-Verwaltung

Der Antrag der AfD, weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest zu treffen, wurde einstimmig abgelehnt. So sei ein vorzeitiger Verkauf oder Verbringung von Tieren – wie von der AfD im Antrag vorgeschlagen, um bei einem Seuchenausbruch finanzielle Verluste zu vermeiden – nicht praxistauglich, sagte Christian Hierneis. Auch der Antrag der AfD sich auf allen Ebenen gegen die von der EU-Kommission angestrebte Einschränkung von bleihaltiger Munition und Angelgewichten einzusetzen wurde von den anderen Parteien abgelehnt. Die SPD forderte in zwei Anträgen Müllvermeidung gezielter umzusetzen. Einerseits solle die Staatsverwaltung als Musterbeispiel vorangehen. Dazu zählte von Brunn Maßnahmen wie das Verbot von Einweg-Verpackungen und den Einsatz von Recycling-Produkten in allen staatlichen Einrichtungen. „Die Mehrheit der Ministerien nutzt kein Recyclingpapier. In den eigenen Reihen ist erheblicher Nachholbedarf“, sagte Patrick Friedl (Bündnis 90/ Die Grünen). Andererseits solle sich die Regierung politisch für mehr „Zero Waste“-Forderungen einsetzen. Dazu gehöre eine kommunale Abgabe auf Pappbecher, sowie eine Ausweitung der Pfandpflicht. Alexander Flierl (CSU) betonte, dass bereits einige Initiativen zur Vermeidung von Müll, wie das Plastiktütenverbot oder ein Leitfaden mit 30 konkreten Empfehlungen für Kommunen, auf den Weg gebracht wurden. „Die Kommunen zu verpflichten geht zu weit. Jeder Einzelne trägt Verantwortung und die müsste gestärkt werden“, sagte Christoph Skutella (FDP). Die Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die SPD war auch mit dem Antrag auf eine längere Gewährleistung für langlebige Produkte von zwei Jahren auf mindestens fünf Jahre nicht erfolgreich. „Wir haben sehr viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, die durch eine solche Regelung extrem benachteiligt würden“, sagte Barbara Becker (CSU). Der Antrag der Grünen, flächenbezogene artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Ökoflächenkataster zu erfassen, wurde ebenfalls abgelehnt sowie der Antrag der Grünen, die Alleen in Bayern zu dokumentieren.

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