Ausstellung zur Geschichte des Datenschutzes

Mittwoch, 2. April 2014
– Von Anton Preis –

„Vom Eid des Hippokrates bis zu Edward Snowden – eine kleine Reise durch 2500 Jahre Datenschutz“ ist der Titel einer aktuellen Ausstellung, zu der der Bayerische Landtag und der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz einladen. Eröffnet wurde die Ausstellung durch den I. Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Reinhold Bocklet, und durch den Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Petri. Ziel ist es, über Datenschutzrechte, gesetzliche Grundlagen und  die Aufgabenstellung des Landesbeauftragten zu informieren. Inhaltlich ist die Ausstellung unterhaltsam verpackt in einem historischen Abriss von den Ursprüngen des Datenschutzes bis hin zu den anstehenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters und der Globalisierung.

Vizepräsident Reinhold Bocklet rief in seinem Grußwort dazu auf hin, sich selbst aktiv für den Schutz seiner Daten einzusetzen, so etwa, indem man sie vor allem im Internet möglichst zurückhaltend weitergebe. „Je mehr wir unser Leben in virtuelle Räume verlagern, je mehr persönliche Daten wir dabei preisgeben, desto mehr setzen wir auch die freie persönliche Entscheidung über die Verwendung dieser Daten aufs Spiel“, betonte Bocklet. Die Folge sei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter dem Diktat der Technik ins Leere laufe.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hob hervor: „Der Staat hat Ihr Persönlichkeitsrecht wirksam zu schützen. Wie effektiv die Privatsphäre gewahrt ist, hängt immer auch von den Bürgern selbst ab.“ Er warb für einen bewussten Umgang mit den eigenen Daten. Praxis zum Anfassen bot der anschließende Live-Hacking-Vortrag. Dabei wurde –  humorvoll aufbereitet – gezeigt, wie schnell und einfach schützenswerte Daten in die falschen Hände gelangen. Mit speziellem Blick auf mobile Geräte und die umfängliche Vernetzung mit dem Internet zeigte ein Team des IT-Sicherheitsunternehmens secunet in verschiedenen Szenarien, wie Daten auf dem iPhone manipuliert, Handys verwanzt oder Android-Geräte durch Selbstverschulden zur Datenschleuder werden. Die Themen wurden für das Publikum durch die Live-Demo so präsent, dass die Veranstaltungsteilnehmer die Probleme wirklich verstehen und ein nachhaltiges Bewusstsein für den Datenschutz und die Informationssicherheit entwickeln konnten.

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter warnte in seinem Vortrag mit dem Titel „Schutz und Freiheit“ davor, den Bürger durch den Staat unter Generalverdacht zu stellen. „Der Schutz der Freiheit ist eine primäre Staatsaufgabe“, betonte er. Zugleich zeigte er die Gefahren auf, die den Menschen durch Geschäftsmodelle mit dem „gläsernen Konsumbürger“ drohen. Bei den Lösungen dieser Probleme plädierte er für breite, international abgestimmte Lösungen.

In der Ausstellung werden frühe Beispiele des Datenschutzes wie die ärztliche Schweigepflicht oder das Beichtgeheimnis gezeigt. Auch der bayerische Kurfürst Maximilian III. Joseph von Bayern erkannte die Bedeutung dieses Themas, als er seinem Hofpoeten untersagte, in einer Moralrede Details zu einem Straftäter zu nennen. Das erste allgemeine Datenschutzgesetz der Welt wurde vom Land Hessen im Jahr 1970 verabschiedet. Bayern zog im Jahr 1978 nach. Dieses erste Bayerische Datenschutzgesetz wurde 1993 grundlegend überarbeitet und gilt so mit einigen weiteren Änderungen noch heute. Auch das Bundesverfassungsgericht betont die Verantwortung des Gesetzgebers und zeigt wesentliche Maßstäbe für zu treffende Regelungen auf. Daraus genießt der Bürger eine ganze Reihe von gesetzlich garantierten Datenschutzrechten. So ist es möglich, bei datenverarbeitenden Stellen Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Außerdem kann man als Bürger fordern, dass rechtswidrig gespeicherte oder nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden. Bei der Durchsetzung dieser Rechte bei bayerischen Behörden und öffentlichen Stellen hilft auch der Landesdatenschutzbeauftragte. Bei möglichen Verletzungen der Datenschutzrechte kann er Bürgerbeschwerden nachgehen und die Datenverarbeitung überprüfen. Darüber hinaus führt er unabhängig von Beschwerden Kontrollen bei speichernden Stellen durch. Bei der Aufgabenerfüllung ist er unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.

Die Ausstellung ist vom 3. April bis zum 2. Mai 2014 im Kreuzgang des Bayerischen Landtags zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr. An den Wochenenden, in den Osterferien sowie an Feiertagen ist geschlossen. Der Eintritt ist frei. Ab dem 3. April 2014 kann die Ausstellung zudem auch virtuell auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de) im Bereich „Aktuelles“ besucht werden.

Seitenanfang