FFP2-Maskenpflicht auch im Bayerischen Landtag

Anordnung der Landtagspräsidentin

Freitag, 15.01.2021
 

  • Ab Montag, 18. Januar gilt auch im Bayerischen Landtag eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Die Anordnung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner gilt für die Begegnungs- und Verkehrsflächen im Maximilianeum.
  • Ilse Aigner: „Das ist angesichts der neuen, ansteckenderen Virusmutation und mit Blick auf die Situation in unseren Krankenhäusern eine unerlässliche Präventionsmaßnahme.“

 

MÜNCHEN.                 Ab kommender Woche werden im Bayerischen Landtag nur noch Masken mit der Schutzklasse FFP2 oder darüber als geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen anerkannt. Das hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner in Absprache mit dem Präsidium angeordnet: „Was im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht ist, gilt auch für die Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bayerischen Landtag. Wir alle müssen unser Möglichstes tun, um die Corona-Fallzahlen endlich zu senken. Das Tragen einer FFP2-Maske ist dafür eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme.“

Die entsprechende Anordnung und Dienstanweisung gilt zunächst bis zum 31. März 2021. Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske werden entsprechend der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst ab dem 25. Januar sanktioniert. Befreit von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sind Kinder unter 15 Jahren.

Da Abgeordnete aus ganz Bayern anreisen und in ihre Stimm- und Wahlkreise zurückfahren, soll das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich gehalten werden. „Denn weiterhin gilt: Eine Quarantäne des Parlaments als Verfassungsorgan müssen wir unter allen Umständen vermeiden und zugleich unseren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten“, so Landtagspräsidentin Aigner.

 

(CK)

 

 

 

 

 

Randspalte

Seitenanfang