Anhörung des Verfassungs- und Kommunalausschusses zur Rechtshilfe in Strafsachen im Bayerischen Landtag

Dienstag, 19. März 2013

Anhörung der Ausschüsse für
Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz
sowie für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit

zum Thema „Rechtshilfe in Strafsachen“
(Landtagsbeschluss Drs. 16/14744)

am Donnerstag, 21. März 2013,
von 10 bis 14 Uhr im Konferenzsaal

Journalistinnen und Journalisten sind zu dieser Anhörung herzlich eingeladen.

Fragenkatalog

1. Zu welchen neuen Erkenntnissen über mafiöse Strukturen in Deutschland hat der Informationsaustausch nach den Duisburger Mafia-Morden 2007 geführt und welche Ergebnisse sind durch die Einrichtung der sog. Deutsch-Italienischen Task Force erzielt worden?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind aufgrund der Aussagen der italienischen Ermittler/Staatsanwälte ergriffen worden, dass Deutschland ein Investitionsraum der italienischen Mafia sei?
3. Welche Ermittlungsansätze in Richtung dieser Investitionen (z. B. Geldwäscheverdachtsmeldungen) gibt es?
4. Ist die italienische Organisierte Kriminalität (IOK) hauptsächlich in den klassischen Deliktsbereichen Schutzgelderpressung und Rauschgifthandel oder auch im Bereich der Umsatzsteuerkarusselle, Produktpiraterie und Versicherungsbetrug tätig ?
5. Welche konkreten Probleme gibt es beim Informationsaustausch mit italienischen Behörden?
(unterschiedliche rechtliche Bedingungen und Schwierigkeiten, die daraus entstehen)
6. Kann der Informationsaustausch mit italienischen Stellen in der polizeilichen Praxis durch Förderung der direkten polizeilichen Kontakte, ohne Zwischenschaltung der Zentralstellen verbessert werden?
7. Wenn keine Ansätze für Ermittlungen gegen Investitionen der Mafia vorhanden sind, sind dann die deutschen Gesetze gegen Geldwäsche ausreichend, bzw. wa müsste hier konkret geändert werden?
8. Haben Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Bekämpfung der IOK verbessert?
9. Welche organisatorischen Maßnahmen könnten eine Verbesserung bringen?
10. Welche Besonderheiten und spezielle Eigenarten der IOK, sowie deren inneren Funktionslogiken, erschweren deren Bekämpfung (allgemein und speziell in Deutschland) und letztlich auch die Kooperation mit italienischen Behörden?
11. Wie wirken sich ggf. unterschiedliche Ermittlungsbefugnisse auf die Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden und die Verwertbarkeit von Ermittlungserkenntnissen aus?

Expertenverzeichnis

Joachim Ettenhofer
Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft München

Mario Huber
Bayerisches Landeskriminalamt, Sachgebiet 621, München

Armin Mayer
Kriminaloberrat, Polizeipräsidium Schwaben-Südwest, KPI – Z, Kempten (Allgäu)

Dr. Robert Oberloher
Hochschule der Polizei Hamburg

Gunther Schatz
Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)

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