Immunitätsrecht in der Angelegenheit des Abgeordneten Georg Schmid

Dienstag, 7. Mai 2013

Die Landtagsverwaltung bestätigt, dass in der Angelegenheit des Landtagsabgeordneten Georg Schmid eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Augsburg im Sinne von Ziffer 3 des Beschlusses zur vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts vorliegt. Laut dieser Mitteilung ist beabsichtigt, gegen Schmid ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Den Beschluss zur vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts vom 27. Januar 2009 finden Sie im Anhang(Dokument vorlesen). /hw

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