Landes- und Regionalparlamente der EU fordern den Ausbau ihrer Mitspracherechte bei der europäischen Gesetzgebung

Dienstag, 22. Oktober 2013
Auf Initiative des I. Landtagsvizepräsidenten Reinhold Bocklet haben sich die Landes- und Regionalparlamente der EU für den Ausbau ihrer Mitspracherechte bei der europäischen Gesetzgebung ausgesprochen. Bei ihrer Jahreskonferenz in Brüssel stimmten die Vertreter der Parlamente aus acht EU-Mitgliedstaaten einstimmig für den Antrag Bocklets, den Parlamenten künftig mehr Zeit einzuräumen, wenn sie EU-Gesetzgebungsvorschläge darauf überprüften, ob die EU für eine solche Regelung überhaupt zuständig sei. Bisher muss diese Prüfung binnen acht Wochen erfolgen.

„Es kann nicht sein, dass die EU sich regelmäßig die Zeit nimmt, Gesetzesvorschläge 1 ½ Jahre oder sogar länger zu beraten, während die Parlamente der Mitgliedstaaten in nicht einmal zwei Monaten zu äußerst komplexen und umfangreichen Vorhaben Stellung nehmen müssen, etwa bei der Bankenregulierung, im Verbraucherschutz oder bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge“, erklärt Bocklet, der den Bayerischen Landtag regelmäßig auf der jährlichen Konferenz der gesetzgebenden Regionalparlamente der EU vertritt.

Seit knapp vier Jahren haben die Parlamente EU-weit die Möglichkeit, bei der EU-Kommission eine Rüge zu erheben, sollte aus ihrer Sicht die EU ihre Kompetenzen überschreiten und Regeln planen, die genauso gut oder sogar besser von den Mitgliedstaaten, ihren Regionen oder Kommunen getroffen werden könnten. Erhebt ein Drittel aller Parlamente eine solche Rüge, wird das EU-Gesetzgebungsverfahren angehalten, und die Argumente der Parlamente müssen von der EU-Kommission überprüft werden.

„Doch das ist bisher erst einmal der Fall gewesen. Deshalb hat die Konferenz außerdem beschlossen, dass dieses Quorum bei der nächsten EU-Vertragsänderung gesenkt werden soll“, so Bocklet weiter. Auch die EU müsse ein Interesse daran haben, dass bei unnötigen EU-Gesetzen frühzeitig die Notbremse gezogen wird. „EU-Kommissionspräsident Barroso hat es kürzlich selbst gesagt: Die EU sollte sich in großen Fragen stark engagieren und in kleineren Fragen zurückhalten.“ Bocklet betont allerdings, dass man es nicht allein der EU überlassen könne, dies zu beurteilen. „Gerade die Landtage als den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten stehenden Parlamente wissen oft am besten, welche Probleme sich im Land besser lösen lassen als durch Brüssel.“

Eine funktionierende Parlamentsbeteiligung habe außerdem den Vorteil, dass die Debatte über europäische Gesetzgebung nicht nur in den Gremien der EU geführt werde, betont Bocklet. Das trage zum Abbau des oft beklagten Demokratie- und Transparenzdefizits der EU bei. „Zu strikte zeitlichen Vorgaben sind jedoch unrealistisch und sogar kontraproduktiv. Es steht dem Bayerischen Landtag, der EU-weit gesehen als erster das neue Kontrollinstrument umgesetzt hat, daher gut an, hier Verbesserungsvorschläge einzubringen.“

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