Landtagspräsidentin Barbara Stamm nimmt Stellung zur Bitte der Oppositionsfraktionen hinsichtlich einer Sondersitzung des Bayerischen Landtags

Dienstag, 26. August 2014

MÜNCHEN.         Auf die Bitte der Fraktionen der SPD, Bündnis `90/Die Grünen sowie der Freien Wähler auf Einberufung einer Sondersitzung des Bayerischen Landtags, antwortet die Landtagspräsidentin Barbara Stamm:

„Den Vorschlag der Oppositionsfraktionen nehme ich zur Kenntnis. Sondersitzungen des Parlaments regelt die Geschäftsordnung des Landtags. Wer davon Gebrauch machen will, muss dies entsprechend mit dem hierfür zutreffenden § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung tun. Selbst-verständlich werde ich in diesem Fall entsprechend der Geschäftsordnung eine Vollversammlung einberufen.“/zg

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