Verfassungsbeschwerde gegen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgewiesen – Landtagspräsidentin Stamm: „Verfassungsgericht stärkt das Parlament“

18. November 2014

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ abgewiesen. Der gesamte Fragenkatalog sei zulässig. Damit wird das parlamentarische Untersuchungsrecht, eines der wichtigsten Rechte des Parlaments, bestärkt.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm begrüßt das Urteil und sieht damit die Rechtsauffassung des Landtags bestätigt, dass der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschuss allen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Der Untersuchungsausschuss diene einem wichtigen Ziel und sei als Ganzes rechtmäßig, so der Verfassungsgerichtshof. Mit seinem Urteil schaffe der Verfassungsgerichtshof Rechtssicherheit, sagte Barbara Stamm und betonte: „Besonders positiv bewerte ich, dass das Nebeneinander von parlamentarischer Untersuchung und Strafverfahren ausdrücklich bestätigt wurde. Damit wurde das Parlament vom Gericht bestärkt.“

Zugleich hat der Verfassungsgerichtshof die Grenzen des parlamentarischen Untersuchungsrechts im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit herausgearbeitet und der konkreten Durchführung des Untersuchungsauftrags Maßgaben mit auf den Weg gegeben. Barbara Stamm versicherte, der Landtag werde dem Rechnung tragen.

„Der Landtag fühlt sich selbstverständlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz verpflichtet. Das Untersuchungsverfahren wird – wie auch in früheren Untersuchungsverfahren – vom Grundsatz der wechselseitigen Rücksichtnahme bestimmt sein und die einzelnen Aufklärungsmaßnahmen dem rechtsstaatlichen Gebot eines fairen Verfahrens entsprechen“, erklärte die Landtagspräsidentin./zg


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