Entschädigung der Landtagsabgeordneten wird an Einkommensentwicklung angepasst

Mittwoch, 15.03.2017

MÜNCHEN.                Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2017 um 2,2 Prozent auf 8.022 Euro. Zum gleichen Stichtag wird auch die Kostenpauschale um 0,6 Prozent auf 3.398 Euro erhöht. Die Anpassung der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgt um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung, daher wurden für die diesjährige Erhöhung die Daten vom 1. Juli 2015 bis 1. Juli 2016 zugrunde gelegt. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt: „Der Bayerische Landtag ist ein selbstbewusstes Arbeitsparlament, in dem alle Berufsgruppen vertreten sind und auch vertreten sein sollen. Entsprechend notwendig ist es, dass die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Daher hat sich die Indexlösung als vernünftig bewährt.“ Die Regelung wurde auch vom Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht sie seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 15. März, von der Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2017 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Mitte April 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht./ap





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