Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Landtagsamts nicht – Landtagspräsidentin Barbara Stamm: „Grundsatzentscheidung war wichtig – Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hohes Gut“

Freitag, 28.09.2018
 
 
LEIPZIG.                    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom Donnerstag, 27. September, der Klage des ehemaligen Chefredakteurs des Nordbayerischen Kuriers auf presserechtliche Auskunftserteilung gegen das Landtagsamt stattgegeben.
 
Gegenstand der Klage war die Frage, welches jährliche Bruttogehalt die Ehefrau eines ehemaligen Landtagsabgeordneten für ihre Tätigkeit als Sekretärin im häuslichen Abgeordnetenbüro zwischen 2000 und 30. September 2013 erhalten habe. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 24.11.2016 nicht bestätigt. Der VGH als Berufungsinstanz teilte die Rechtsauffassung des Landtagsamtes und sah im vorliegenden Fall einen presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht als gegeben an. Gegen dieses Urteil hatte der ehemalige Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers Revision eingelegt.
 
Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt: „Es ging hier vor allem um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten. Wenn es um die Auskunft über die Höhe des Einkommens geht, ist die unmittelbare persönliche Sphäre betroffen. Der Schutz der Mitarbeiter ist aus unserer Sicht ein hohes und schützenswertes Gut. Das Gleiche gilt für die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandats. Leider hat das Bundesverwaltungsgericht in der Interessensabwägung anders entschieden und unsere Auffassung nicht gestützt. Es gilt nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten.“ /ap
 
 

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