Erwachsenenbildungsgesetz in erster Lesung im Landtag – Fraktionsübergreifender Entwurf zur institutionellen Förderung der Bildungsträger

Donnerstag, 14.06.2018


MÜNCHEN.               Die vier Fraktionen im Bayerischen Landtag haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein neues Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde heute in erster Lesung behandelt.

Wesentliches Kernziel ist der Erhalt und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Träger der Erwachsenenbildung, um ein breites, niederschwelliges Bildungsangebot im gesamten Staatsgebiet gewährleisten zu können. Zentrales Instrument hierfür ist die institutionelle Förderung. Sie sichert weiterhin die Unabhängigkeit und Freiheit der Erwachsenenbildungsträger ab. Ergänzt wird die institutionelle Förderung erstmals durch eine Projektförderung. Diese soll künftig dem Bildungsausschuss die Möglichkeit geben, Bereiche von hoher gesellschaftlicher Bedeutung zu bestimmen, zu denen Projekte beantragt und durchgeführt werden können.
Maßgeblich für die Erwachsenenbildung ist der Verfassungsauftrag: Nach Artikel 139 hat der Staat zum erfolgreichen Ausbau der Erwachsenenbildung beizutragen, auch wenn diese in erster Linie eine kommunale Verpflichtung ist. Die Erwachsenenbildung steht als eigenständiger Teil des Bildungswesens in Bayern neben frühkindlicher Bildung, Schule, Hochschule sowie beruflicher Aus- und Fortbildung. Im Gegensatz zum Schul- und Hochschulbereich wird die Erwachsenenbildung nicht staatlich organisiert, wohl aber kraft Verfassungsauftrags staatlich gefördert.   

Die Abgeordneten der interfraktionellen Arbeitsgruppe freuen sich, dass dieses Gesetz einmütig und fraktionsübergreifend eingebracht werden konnte.

Dr. Ute Eiling-Hütig (CSU) erklärt: „Vor über 40 Jahren formulierte Hans Maier, die Erwachsenenbildung unterliege den Prinzipien Freiheitlichkeit, Pluralität und Subsidiarität - dabei sei der Staat nur Koordinator und Förderer. Dies war Grundlage für das Gesetz 1974, dies ist Grundlage für das neue Gesetz 2018 - ebenso wie die Freiwilligkeit und insbesondere die flexible Handhabung der inhaltlichen Anforderungen, die sich im Laufe der letzten Jahrzehnte geändert haben und somit eine Neufassung nötig machten.“

Kathi Petersen (SPD) betont: „Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine sehr gute Grundlage dafür, dass Menschen durch den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten ihren Platz in der Gesellschaft finden.“
Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) sagt: „Die Erwachsenenbildung in Bayern hat angesichts der zunehmenden Beschleunigung gesellschaftlicher und kultureller Veränderungsprozesse heute mehr denn je Bedeutung für die Entwicklung und Steuerung einer lebensweltnahen, werte- und identitätsorientierten Bildung. Um dies auch in Zukunft leisten zu können, ist sie auf eine stärkere staatliche Förderung angewiesen – nur so lässt sich eine in ganz Bayern gut erreichbare, strukturstarke, verlässliche und flexible Bildungslandschaft gewährleisten, die möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zu einer verantwortungsbewussten und reflektierten Partizipation an der Gesellschaft befähigt. Der interfraktionelle Gesetzentwurf ist hierzu ein wichtiger Schritt.“

Thomas Gehring (B‘90/GRÜNE) erklärt: „Erwachsenenbildung gehört in den politischen Alltag und nicht nur in wohlfeile Sonntagsreden. Deshalb war es an der Zeit, ihr durch die gemeinsame fraktionsübergreifende Arbeit mehr Gewicht zu verleihen. Mit dem gemeinsam Gesetz  und mehr Geld aus dem Haushalt schaffen wir das!“ /ap






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