Anpassung der Abgeordneten-Entschädigung an Einkommensentwicklung

Mittwoch, 22.05.2019



MÜNCHEN.               Zum 1. Juli 2019 erhöht sich die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten um 3,2 Prozent auf 8.445 Euro. Zum gleichen Stichtag wird auch die Kostenpauschale um 2,2 Prozent auf 3.529 Euro erhöht.

Die Anpassung der Diäten sowie der Kostenpauschale jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgt zeitversetzt zur allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung. Für die diesjährige Erhöhung der Diäten wurden daher die Daten vom 3. Quartal 2018 gegenüber dem 3. Quartal 2017, für die Kostenpauschale die Daten von Juli 2017 bis Juli 2018 zugrunde gelegt. Die Indices werden durch das Bayerische Landesamt für Statistik ermittelt. Die Behörde orientiert sich dabei an der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste von Beschäftigten in Bayern.

Für Landtagspräsidentin Ilse Aigner ist diese Regelung für die Diäten der Abgeordneten die transparenteste und beste Lösung, wie sie betont. „Wir haben nachvollziehbare Kriterien für die Entschädigung der Abgeordneten, die von unabhängiger Stelle errechnet werden. Wenn wir gute Köpfe aus möglichst vielen verschiedenen Berufsgruppen im Parlament haben wollen, ist es wichtig, dass die Abgeordneten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.“ Die Regelung wurde mittlerweile auch durch den Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht sie seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags wurde heute, Mittwoch, 22. Mai 2019, über die Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2019 unterrichtet. Die neuen Beträge werden Ende Juni 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

/zg

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