Bayerischer Verfassungsgerichtshof stärkt Position der Landtagspräsidentin

Erfolgloser Antrag der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung

Freitag, 04.12.2020
 

MÜNCHEN.               Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion auf einstweilige Anordnung wegen einer Äußerung der Landtagspräsidentin Ilse Aigner abgewiesen.

Die AfD war der Ansicht, dass die Landtagspräsidentin mit einer Äußerung auf einer Podiumsdiskussion zur Langen Nacht der Demokratie am 2. Oktober ihre Pflicht zur Neutralität verletzt habe.

Dieser Ansicht widersprach nun das Gericht und stellte außerdem fest, dass auch ein Hauptsacheverfahren für die AfD nicht erfolgreich ausgehen werde.

Dazu sagt Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Das Auftreten auf Podiumsdiskussionen gehört zu meinen Aufgaben. Es ging hier eindeutig um das Prinzip der Demokratie und nicht um Parteipolitik. Ich habe von den bisherigen Erfahrungen des Präsidiums mit Provokationen der AfD im Bayerischen Landtag berichtet, die auch Rügen zur Folge hatten. Dies werde ich auch weiterhin tun und tun dürfen - die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stärkt klar die Position der Landtagspräsidentin.“


(CK)

 

 

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