Maskenpflicht im Bayerischen Landtag nach den Pfingstferien

Wichtiger Schritt in Richtung Vollbetrieb

Montag, 08.06.2020  

  • Ab Montag, 15.06.2020 gilt im Bayerischen Landtag eine Maskenpflicht.
  • Nach der Sommerpause soll wieder allen Abgeordneten die Teilnahme an Sitzungen ermöglicht werden.
  • Besuchergruppen können vorerst bis zum Ende des Jahres an keinen Sitzungen teilnehmen.

MÜNCHEN.        Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts der LMU, dem Virologen Professor Oliver T. Keppler, das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sitzungsbetriebes im Bayerischen Landtag nach den Pfingstferien und nach der Sommerpause besprochen. Als wichtiger Schritt zum Vollbetrieb wurde dabei die Einführung einer Maskenpflicht ab dem 15. Juni 2020 vereinbart.

Gemäß dem Beschluss gilt ab Montag nach den Pfingstferien für alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht. In den Sitzungssälen können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden.

Darüber hinaus wurden auf die jeweilige Raumsituation abgestimmte Regelungen zur Belüftung der Sitzungssäle festgelegt. Ziel dabei ist ein möglichst hoher Luftumsatz, um damit einen großen Verdünnungseffekt zu erreichen, der das Infektionsrisiko deutlich reduzieren kann.

Nach der Sommerpause soll wieder allen Abgeordneten die Teilnahme an Sitzungen ermöglicht werden. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt zumindest für Ausschusssäle auch eine dringende Masken-Empfehlung während der Sitzungen ausgesprochen wird, da nur so mit einem vertretbaren Risiko die Abstände unter den Abgeordneten verringert werden können.
Bei Plenarsitzungen ist es aufgrund der Gegebenheiten erforderlich, dass ein kleinerer Teil der Abgeordneten im Senatssaal Platz nimmt. Im Plenarsaal werden zusätzlich als Schutz Glasscheiben an den Frontseiten der Tische angebracht. Darüber hinaus werden im Plenarsaal und im Senatssaal Mikrofon-Sprechstellen an den jeweiligen Plätzen eingebaut, um unnötiges Umhergehen zu vermeiden.

Die Teilnahme an Sitzungen bleibt weiterhin Einzelbesuchern, insbesondere Petenten, vorbehalten. Besuchergruppen können vorerst bis zum Ende des Jahres an keinen Sitzungen teilnehmen.

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