Mehr Parlamentsbeteiligung durch Befragung der Regierung

  • Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat einstimmig eine wöchentliche Regierungsbefragung der Staatsregierung beschlossen.
  • Der Ministerpräsident oder Mitglieder der Staatsregierung sollen in den Plenarwochen den Abgeordneten eine Stunde lang Fragen zu den Corona-Maßnahmen beantworten.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner betont, wie wichtig die Kontrollfunktion des Parlaments in der Corona-Pandemie ist, die dadurch gestärkt wird.
     

MÜNCHEN.     Der Bayerische Landtag führt eine Regierungsbefragung zur Corona-Politik der Staatsregierung ein. Einmal pro Sitzungswoche sollen der Ministerpräsident oder Mitglieder der Staatsregierung den Abgeordneten im Parlament Rede und Antwort stehen. Das hat der Ältestenrat in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Die erste Befragung soll in der Plenarsitzung am 2. Dezember stattfinden.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner im Anschluss an die Sitzung: „Ich bin sehr froh, dass sich der Ältestenrat heute einstimmig auf ein Prozedere einigen konnte.  Der Bayerische Landtag nimmt in der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle ein. Zusätzlich zu den Regierungserklärungen mit Dringlichkeitsanträgen samt Aussprachen im Plenum sowie zu den Anträgen in den Ausschüssen haben wir nun ein weiteres Instrument, um über die Corona-Maßnahmen und ihre Folgen intensiv mitzudiskutieren. So wird der Bayerische Landtag auch und gerade in der Corona-Pandemie seiner wichtigen Funktion gerecht, die Politik der Regierung zu kontrollieren.“

Die Befragung der Staatsregierung bezieht sich ausdrücklich auf die Corona-Pandemie, deren Folgen, deren Bewältigung und die damit in Zusammenhang stehenden Themen. Schwerpunkt sollen nach dem Beschluss des Ältestenrates die Punkte sein, die im Bericht der Staatsregierung über die jeweils zuletzt vorangegangene Ministerratssitzung angesprochen sind. Dazu haben die Mitglieder des Landtags dann das Recht, Fragen an die Staatsregierung zu richten. Wer konkret antwortet – also ob es der Ministerpräsident selbst ist oder einer seiner Ministerinnen und Minister oder Staatssekretäre - entscheidet die Staatsregierung.

Jede Fraktion kann bis zu zwei Fragen sowie Nachfragen stellen, muss aber die Redezeit pro Fraktion von maximal vier Minuten einhalten. Ein Vertreter oder eine Vertreterin der Staatsregierung kann zu Beginn der Befragung drei Minuten einleitend sprechen und die Fragen sollen entsprechend kurz beantwortet werden. Die Fraktionen teilen einen Tag vorher mit, zu welchem Fachbereich die Fragen gestellt werden.

Zum ersten Mal soll die Regierungsbefragung in der Plenarsitzung am 2. Dezember stattfinden. Auch für den 10. Dezember legte der Ältestenrat eine solche Fragestunde fest. Die Regelung gilt dem Beschluss zufolge bis zum Ende der Corona-Pandemie, längstens bis zum 31. März 2021. 

(CK)

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