Strafantrag von Landtagspräsidentin Ilse Aigner gegen AfD-Abgeordneten Ralf Stadler erfolgreich

Dienstag, 22.09.2020
 

  • Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl gegen den AfD-Abgeordneten Ralf Stadler erlassen.
  • Die Entscheidung erfolgte in einem Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung und ist rechtskräftig.
  • Anlass war eine Fotomanipulation im Juli 2019, die Landtagspräsidentin Ilse Aigner als Angriff auf die Integrität ihrer Person und den Bayerischen Landtag wertete.

MÜNCHEN. Der Strafantrag wegen Verleumdung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner gegen den AfD-Abgeordneten Ralf Stadler war erfolgreich. Das Amtsgericht München erließ einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen. Anlass war eine Fotomanipulation.

Es war ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bayerischen Landtags: Präsidentin Ilse Aigner hatte vor gut einem Jahr einen Strafantrag gegen einen Abgeordneten des Parlaments gestellt. Nun hat das Amtsgericht München entschieden und einen Strafbefehl gegen den AfD-Abgeordneten Ralf Stadler in Höhe von 60 Tagessätzen erlassen. Die Entscheidung erfolgte ohne mündliche Verhandlung und ist bereits rechtskräftig. Anlass war ein verfälschtes Foto, das Stadler im Juli vergangenen Jahres ins Internet gestellt hatte.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner sah dabei eine rote Linie überschritten – und nahm die Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis: „Der rechtskräftige Strafbefehl entspricht voll und ganz meiner Erwartung. Eine solch böswillige Fotomanipulation ist eben kein schlechter Scherz, sondern ein Angriff auf die Würde des Parlaments und die Integrität meiner Person. Wer den Bayerischen Landtag in Person der Landtagspräsidentin verhöhnt, muss auch mit juristischen Konsequenzen rechnen.“ 

Stadler hatte das manipulierte Foto im Juli 2019 in seinen öffentlichen Facebook-Account eingestellt. Zu sehen waren Landtagspräsidentin Ilse Aigner und mehrere Kinder einer bayerischen Grundschule, die anlässlich einer Landtagsveranstaltung Luftballons steigen ließen. Der Abgeordnete Stadler hatte in eine Vielzahl der abgebildeten Luftballons das Parteilogo der AfD eingearbeitet und im Untertitel dazu geschrieben: „Die AfD wirkt auch in Bayern“.

Die Gesichter der Kinder waren zwar verpixelt, aber durch das Originalbild im Internet identifizierbar. Stadler hatte sich im Nachgang entschuldigt und das Vorgehen als harmlosen Scherz verteidigt. Die Landtagspräsidentin hatte die Entschuldigung nicht angenommen.

(CK)

Randspalte

Seitenanfang