Bayerischer Landtag darf im „Bündnis für Toleranz“ bleiben

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Mittwoch, 11.08.2021  

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Antrag der AfD-Fraktion als unzulässig ab.
  • In seiner Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung des Bayerischen Landtags, dass durch die Mitgliedschaft im „Bündnis für Toleranz“ weder das freie Mandat noch Oppositionsrechte verletzt werden.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Es freut mich außerordentlich, dass wir erneut ein Verfahren gewonnen haben! Denn der Bayerische Landtag setzt sich für die unabänderlichen Grundwerte der Bayerischen Verfassung ein – also Demokratie und Menschenwürde. Und das kann kein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht sein!“

MÜNCHEN.        Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD-Fraktion in der Verfassungsstreitigkeit mit der Präsidentin des Bayerischen Landtags über die Frage, ob die Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags im „Bündnis für Toleranz“ verfassungsmäßige Rechte der Antragsteller verletzt, als unzulässig abgewiesen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Entscheidend ist für mich als Parlamentspräsidentin, dass der Verfassungsgerichtshof ganz klar sagt: Oppositionsrechte oder das Recht auf freie Mandatsausübung werden nicht eingeschränkt, wenn der Landtag Mitglied im „Bündnis für Toleranz“ ist. Denn die Vereinigung setzt sich für die unabänderlichen Grundwerte der Bayerischen Verfassung ein. Dass sich der Bayerische Landtag für Demokratie und Menschenwürde stark macht, kann eben kein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht sein! Das ist ganz wichtig, dass das nun ein für alle Mal feststeht.“

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes reiht sich damit ein in frühere Verfahren gegen den Bayerischen Landtag oder die Präsidentin. Ilse Aigner: „Dass wir erneut ein Verfahren gewonnen haben, freut mich außerordentlich! Bislang war keines der Verfahren, das gegen mich als Präsidentin oder den Bayerischen Landtag angestrebt wurde, erfolgreich.“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte in seiner Begründung ausgeführt, dass es nicht ersichtlich sei, wie durch die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für das Demokratieprinzip und die Menschenwürde einsetze und die als Grundwerte der Bayerischen Verfassung jeder parteipolitischen Disposition entzogen seien, das freie Mandat von Abgeordneten oder Oppositionsrechte verletzt werden könnten.

Damit ist sowohl der Beitritt in das „Bündnis für Toleranz“ im Jahr 2009 durch die vormalige Landtagspräsidentin als auch die weiter bestehende Mitgliedschaft rechtlich abgesichert. Dem Bündnis gehören zahlreiche Institutionen und Organisationen aus Politik, Wirtschaft, Bildung und anderen gesellschaftlichen Bereichen an. Ziel ist es, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus zu bekämpfen und die Erziehung zu Demokratie und Achtung der Menschenwürde zu stärken.

(CK)

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