Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Maskenpflicht-Regeln des Bayerischen Landtags

Freitag, 07.05.2021
 

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Allgemeinverfügung und Dienstanweisung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner.
  • Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Maskenpflicht-Regeln im Maximilianeum wird damit abgelehnt.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Die eindeutige Entscheidung macht deutlich, dass auch die erweiterten Schutz- und Hygienemaßnahmen im Bayerischen Landtag die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten keineswegs beeinträchtigen.“

 

MÜNCHEN.               Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf einstweilige Anordnung abgelehnt und damit die geltenden Regeln im Maximilianeum zur Pandemiebewältigung bestätigt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die aktuelle Allgemeinverfügung und Dienstanweisung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner zu den Corona-Regeln im Maximilianeum bestätigt: Seit dem 19. April müssen Landtagsabgeordnete auch im Plenarsaal am Platz einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske) tragen. Wer von dieser Pflicht per ärztlichem Attest befreit ist, muss seither einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen, um an einer parlamentarischen Sitzung ohne Maske teilnehmen zu dürfen. Dagegen hatten die AfD-Fraktion sowie einzelne Abgeordnete der Fraktion per Eilantrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt, weil sie ihre Rechte als Abgeordnete verletzt sahen.

Der Verfassungsgerichtshof teilte in der Begründung für die Abweisung des Eilantrags nun mit, dass der Antrag teilweise unzulässig sei. Zudem sieht das Gericht die mit den Änderungen der Maßnahmen verbundenen „Hürden“ für die Mandatsausübung als verhältnismäßig geringfügig an. Damit werde den Abgeordneten lediglich etwas zugemutet, was derzeit auch in weiten Bereichen des Alltagslebens verlangt wird. „Der Verfassungsgerichtshof teilt insbesondere die Einschätzung eines gesteigerten Pandemiegeschehens und erhöhter Risiken durch die derzeit vorherrschende „besorgniserregende“ Virusvariante B.1.1.7, wie sich aus Folgenabwägungen in jüngst ergangenen Entscheidungen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ersehen lässt.“ Es ergäben sich gewichtige Anhaltspunkte, dass der Antrag auch in der Hauptsache keinen Erfolg haben werde.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes: „Die eindeutige Abweisung des Eilantrags der AfD macht deutlich, dass auch die erweiterten Schutz- und Hygienemaßnahmen im Bayerischen Landtag die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten keineswegs beeinträchtigen. Maskenpflicht auch am Platz ist legitim – und genauso der Zutritt zu Sitzungen ohne Maske nur für negativ Getestete. Abgeordnete schützen damit sich und andere, die Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags bleibt auch in der Pandemie gewährleistet. Ich sehe somit auch dem Ausgang im Hauptverfahren optimistisch entgegen.“

(CK)

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