Entscheidung zur Zusammensetzung und Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums verkündet

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Bayerischen Landtags

Donnerstag, 26.08.2021

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshofs hat Entscheidung über Bestimmungen zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums verkündet.
  • Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag der AfD-Fraktion und zweier Abgeordneter ihrer Fraktion als unzulässig ab.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Ich begrüße es, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechtsauffassung des Landtags in vollem Umfang bestätigt hat.“

MÜNCHEN.               Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD-Fraktion und zweier Abgeordneter ihrer Fraktion in der Meinungsverschiedenheit mit dem Bayerischen Landtag und den übrigen Fraktionen des Bayerischen Landtags über die Frage, ob die Bestimmungen zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Art. 2 Abs. 1 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (PKGG) mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, als unzulässig abgewiesen.

Hintergrund des Rechtsstreits, den die AfD-Fraktion initiierte, war, dass drei der von ihr vorgeschlagenen Kandidaten nicht in das Kontrollgremium gewählt wurden, weil sie die erforderliche Stimmenmehrheit im Plenum nicht erreichten.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Ich begrüße es, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechtsauffassung des Landtags in vollem Umfang bestätigt und die Unzulässigkeit des Antrags festgestellt hat. Damit ist die Wahl und Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gültig und seine Arbeitsfähigkeit weiterhin gegeben.“

Den Landtag vertrat – vom Verfassungsausschuss beauftragt – der Abgeordnete Josef Schmid: „Schon die Abwesenheit der AfD zeigt, was diese Fraktion von den Verfassungsorganen hält. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stärkt die Rechte der einzelnen Abgeordneten, weil die Wahlfreiheit gestärkt wurde.“

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 11. August 2021, das die Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags im „Bündnis für Toleranz“ bestätigte, kann der Landtag mit der heutigen Entscheidung erneut ein Verfahren, das gegen ihn oder die Präsidentin angestrengt wurde, für sich erfolgreich zum Abschluss bringen.

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