Lobbyregister des Bayerischen Landtags geht an den Start

  • Das Lobbyregister des Bayerischen Landtags ist online – Interessensvertreterinnen und -vertreter können sich ab jetzt registrieren.
  • Das Bayerische Lobbyregistergesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und sieht einen legislativen und exekutiven Fußabdruck vor.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Das Lobbyregister des Bayerischen Landtags ist eines der strengsten und weitgehendsten in Deutschland. Wir wollen damit so transparent wie möglich sein.“

MÜNCHEN.   Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat das Lobbyregister des Bayerischen Landtags vorgestellt. Die gesetzliche Grundlage dafür - das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) – tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Von heute an können sich Interessensvertretungen auf der Homepage des Bayerischen Landtags registrieren.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner betonte bei der Vorstellung des Lobbyregisters: „Transparenz ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit von Politik. Mit unserem Lobbyregister schaffen wir so viel Transparenz wie möglich und gehen so weit wie kaum ein anderes Parlament in Deutschland: Indem die Stellungnahmen der Interessensvertreterinnen und -vertreter öffentlich einsehbar sind, schaffen wir einen exekutiven und legislativen Fußabdruck. Und es ist auch besonders streng: Interessensvertretungen müssen sich grundsätzlich registrieren, sonst gilt das als Ordnungswidrigkeit. Es gibt also kein Freiwilligkeitsprinzip.“

Der Bayerische Landtag hatte intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Nachdem SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD zum Ende des Jahres 2020 bzw. Anfang 2021 jeweils Gesetzentwürfe eingebracht hatten, hatte der Verfassungsausschuss im Juni einstimmig für den Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU Zustimmung empfohlen. In der Plenarsitzung am 24. Juni 2021 wurde das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) beschlossen, das nun zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Ergänzend legt ein Verhaltenskodex, beschlossen von Landtag und Staatsregierung im Dezember 2021, Grundsätze und Verhaltensregeln fest, die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zu befolgen haben.

Das Landtagsamt setzte die gesetzlichen Vorgaben entsprechend um und schaffte mit einem interdisziplinären Team innerhalb der Frist von nur einem halben Jahr die digitale Lösung für das Lobbyregister auf der Homepage des Bayerischen Landtags.

Für das Lobbyregister des Bayerischen Landtags können sich Interessensvertretungen ab sofort unter diesem Link registrieren, auch alle weiteren Informationen zum Lobbyregister sind hier zu finden. Erste öffentlich einsehbare Registereinträge sind im Laufe des Dezembers zu erwarten, erste Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben werden voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte veröffentlicht.

Fotos von der Pressekonferenz zur freien Verwendung können auf der Landtagshomepage unter „Pressefotos“ heruntergeladen werden.

(CK)

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