Maskenpflicht-Regeln im Bayerischen Landtag verlängert

Mittwoch, 19.05.2021

  • Die Maskenpflicht-Regeln im Bayerischen Landtag werden vorerst bis Ende Juli verlängert.
  • Im Plenarsaal und in den Sitzungssälen gilt damit weiterhin auch am Platz die Maskenpflicht.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Die Corona-Infektionszahlen sinken – das dürfen wir nicht gefährden. Daher müssen wir noch Geduld haben und zeigen, dass es entscheidend ist, die Abstands- und Hygieneregeln auch jetzt noch weiter einzuhalten. Wir wollen diese Pandemie auch weiterhin ohne Quarantäne des Parlaments überstehen.“

MÜNCHEN.               Im Bayerischen Landtag müssen alle Personen vorerst bis Ende Juli auch während der Sitzungen am Platz eine Maske tragen. Das hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner angeordnet, nachdem Präsidium und Ältestenrat sich entsprechend dafür ausgesprochen hatten.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus erfreulicherweise sinkt und auch mehr Menschen geimpft sind: Diesen Erfolg in der Pandemiebekämpfung dürfen wir nicht gefährden. Wie uns auch der renommierte Virologe Prof. Keppler empfohlen hat, behalten wir daher alle Abstands- und Hygieneregeln bei und werden bis Ende Juli auch am Platz weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Angesichts der vorherrschenden Virusmutante wollen wir eine Quarantäne des Parlaments unter allen Umständen vermeiden.“

Die geltende Regelung wird daher vorerst bis 31. Juli 2021 verlängert. Sie sieht am Platz mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend vor. Die generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Maximilianeum gilt weiterhin.

Personen, die durch ein Attest vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind, müssen weiterhin ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie an einer parlamentarischen Sitzung ohne Maske teilnehmen möchten.

(CK)

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