Landtag stimmt für Livestreams aus Ausschusssitzungen und legt Kriterien fest

Änderung der Geschäftsordnung

  • Der Bayerische Landtag hat heute einer Änderung der Geschäftsordnung zugestimmt.
  • Künftig werden Ausschusssitzungen mit Themen, bei denen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht, per Livestream im Internet übertragen.
  • Darüber hinaus kann ein definierter Personenkreis an Ausschusssitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen.

MÜNCHEN.       Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung einer Änderung der Geschäftsordnung zugestimmt. Gemäß einem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen werden künftig Ausschusssitzungen mit Themen, bei denen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht, per Livestream im Internet übertragen. Bei allen Ausschusssitzungen kann zudem ein definierter Personenkreis durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen.

So werden Anhörungen, Fachgespräche, Berichte sowie Gespräche des Ausschusses mit Mitgliedern der Staatsregierung oder Repräsentanten anderer Länder in öffentlichen Sitzungen als Echtzeitübertragung (Livestream) im Internet übertragen. Bei allen Ausschusssitzungen können Mitglieder der Staatsregierung und ihre Beauftragten, Vertreterinnen und Vertreter der Staatsregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden, Sachverständige, Mitglieder des Vereins „Bayerische Landtagspresse – Landespressekonferenz Bayern e. V. (BLPK)“, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamts sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen.

Sitzungen mit Livestream können auf dem YouTube-Kanal  des Bayerischen Landtags verfolgt werden. Die Information, für welche Sitzungen ein Livestream angeboten wird, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landtags unter Aktuelles.

Auf Grundlage der pandemiebedingten Sonderregelung in der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) wurden bereits während der Corona-Pandemie bis 31. März 2022 Ausschusssitzungen zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes als Echtzeitübertragung im Internet übertragen (Livestream). Daneben ermöglichte diese Regelung auch die Zuschaltung zu Ausschusssitzungen per Videokonferenztechnik.

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