Lobbyregister des Bayerischen Landtags erfolgreich etabliert

Bilanz ein Jahr nach dem Start

  • Ein Jahr nach dem Start des Lobbyregisters des Bayerischen Landtags gibt es 644 eingetragene aktive Interessenvertretungen.
  • 91 Stellungnahmen zu insgesamt 15 neuen Gesetzentwürfen wurden eingereicht und veröffentlicht im Sinne des legislativen und exekutiven Fußabdrucks, die meisten davon zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Ein Jahr nach dem Start des Lobbyregisters zeigt der Bayerische Landtag, dass Transparenz möglich ist und unkompliziert.“

 

MÜNCHEN.    644 aktive Interessenvertretungen sind ein Jahr nach dem Start im Lobbyregister des Bayerischen Landtags registriert. 91 Stellungnahmen zu insgesamt 15 neuen Gesetzentwürfen gingen in dem Zeitraum ein. Die gesetzliche Grundlage dafür - das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) – war am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

 

Von der „1 & 1 AG“ bis „ZF Friedrichshafen AG“ reichen die Eintragungen im Lobbyregister des Bayerischen Landtags nach einem Jahr. Insgesamt registrierten sich 645 Interessenvertretungen, eine ist inzwischen inaktiv (Stand 09.01.2023, 09:00 Uhr). Bis zum 31.12.2022 waren es 641 eingetragene aktive Interessenvertretungen. 

Landtagspräsidentin Ilse Aigner wertet das als großen Erfolg: „Damit wir gute Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger machen können, brauchen wir die Meinung der Interessenvertretungen – seit einem Jahr kann sich nun jede und jeder ein Bild davon machen. Die mehr als 600 eingetragenen Interessenvertretungen zeigen: Das funktioniert! Und mit dem exekutiven und legislativen Fußabdruck haben wir so viel Transparenz geschaffen wie kaum ein anderes Parlament in Deutschland.“

Insgesamt 91 Stellungnahmen von Interessenvertretungen sind beim Bayerischen Landtag eingegangen. Diese betrafen insgesamt 15 neue Gesetzesentwürfe, davon 14 Gesetzesvorhaben der Staatsregierung und eines der FDP-Fraktion.

Thematisch zeigt sich ein eindeutiger Schwerpunkt, denn mit 17 Stellungnahmen sind die meisten dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache Nr. 18/23363 vom 28.06.2022) zuzuordnen.

Zahlreiche Stellungnahmen gingen zudem ein zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (13 Stellungnahmen, Drucksache Nr. 18/23858 vom 03.08.2022), dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Bayerischen Bauordnung (12 Stellungnahmen, Drucksache Nr. 18/24629 vom 25.10.2022) und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (11 Stellungnahmen, Drucksache Nr. 18/22288 vom 06.04.2022).

Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) war zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Für das Lobbyregister des Bayerischen Landtags können sich Interessenvertretungen unter diesem Link registrieren, auch alle weiteren Informationen zum Lobbyregister sind hier zu finden. Die Registereinträge sind hier einsehbar.

(CK)

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