Landtagspräsidentin Aigner: „Urteilsbegründung bestätigt und stärkt meine Amtsführung“
MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute seine finale Entscheidung zum Verfassungsstreit zwischen der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und der Landtagspräsidentin veröffentlicht. In der Sache ging es um die Frage, ob die Landtagspräsidentin bei einer Podiumsdiskussion der „Langen Nacht der Demokratie“ im Jahr 2020 durch eine Äußerung die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Fraktion verletzt hat. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hatte auf der Veranstaltung von den Provokationen AfD-Abgeordneter gesprochen, die Rügen zur Folge hatten. Der Verfassungsgerichtshof konnte darin keine Verfassungswidrigkeit erkennen.
Dazu Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Die Urteilsbegründung ist von grundsätzlicher Natur, sie bestätigt und stärkt meine Amtsführung. Als Landtagspräsidentin gehe ich trotz parteipolitischer Differenzen respektvoll mit politischen Gegnern um. Wenn ich von Provokationen und Rügen im Landtag berichte, beruht dies auf einer sachlichen, tatsachengestützten Grundlage. Ich bewerte damit keinesfalls öffentlich inhaltliche Positionen einer Partei. Ich werde auch weiterhin auf Veranstaltungen von Provokationen und Rügen im Bayerischen Landtag berichten - von welcher Partei auch immer sie ausgehen.“
Nähere Informationen finden Sie in der ►Pressemitteilung(Dokument vorlesen) des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
(EM)