Lobbyregister hat Bayern in Sachen Transparenz weit nach vorne gebracht

  • Der Bayerische Landtag hat den ersten Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters nach Art. 7 Abs. 1 BayLobbyRG veröffentlicht.
  • Knapp zwei Jahre nach dem Start des Lobbyregisters des Bayerischen Landtags gibt es 762 eingetragene aktive Interessenvertretungen, 159 Stellungnahmen zu insgesamt 25 neuen Gesetzentwürfen wurden eingereicht.
  • Es gab ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das nach Korrektur des Registereintrags eingestellt wurde.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Das Lobbyregister hat sich bewährt und uns in Sachen Transparenz an die Spitze gebracht: Jede und jeder kann im Lobbyregister sehen, welche Interessenvertretungen gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung auftreten und wie sie sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Und das interessiert die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich.“

MÜNCHEN. Das Lobbyregister des Bayerischen Landtags hat Bayern in Sachen   Transparenz weit nach vorne gebracht. Das zeigt der erste Bericht zur Anwendung des Lobbyregisters des Bayerischen Landtags, der mit Stichtag 15. September 2023 erstellt wurde. 762 aktive Interessenvertretungen sind inzwischen im Lobbyregister registriert. Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) war am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner wertet das Bayerische Lobbyregister auch nach knapp zwei Jahren als großen Erfolg: “Während wir vorher eher auf den hinteren Rängen im Lobbyranking zu finden waren, sind wir jetzt mit an der Spitze: Daran sieht man deutlich, dass sich das Lobbyregister bewährt hat: Jede und jeder kann im Lobbyregister sehen, welche Interessenvertretungen gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung auftreten und wie sie sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Und das interessiert die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich. Zugleich hat sich gezeigt, dass die Registrierung auch für kleine Organisationen machbar ist – die Fragen haben sich im Lauf der Zeit gelichtet. “

Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Lobbyregistergesetzes hat der Bayerische Landtag 159 Stellungnahmen zu 25 Gesetzentwürfen übermittelt bekommen. Thematische Schwerpunkte waren dabei vor allem das Bauwesen, Natur- und Klimaschutz sowie Schul- und Hochschulbildung. So gab es zu den zwei Gesetzentwürfen zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Landtags-Drs.: 18/23858 und 18/28240), dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Bayerischen Bauordnung (Landtags-Drs.: 18/24629) und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes (Landtags-Drs.: 18/28882) insgesamt 50 Stellungnahmen verschiedener Interessensvertretungen.

Inzwischen sind zum Stichtag 15. September 2023 762 aktive Interessensvertretungen registriert. Im Zuge der Einführung des Registers beantwortete das Landtagsamt Hunderte Anfragen im Zusammenhang mit dem Registrierungsprozess und bat im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen in zahlreichen Fällen um Nachbesserungen, die bei den inzwischen nötigen Aktualisierungen deutlich geringer ausfallen. Bislang musste das Landtagsamt lediglich in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Hier bestanden konkrete Verdachtsmomente für einen unvollständigen Registereintrag. Da die Organisation daraufhin nachbesserte und den Registereintrag im geforderten Umfang ergänzte, wurde das Verfahren ohne Geldbuße eingestellt.

Eine Kammer sowie ein Zusammenschluss von mehreren Gewerkschaften strengten jeweils Klageverfahren an, die sich gegen eine Registerpflicht nach dem BayLobbyRG richten. Noch sind nicht alle Verfahren abgeschlossen.

Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) war zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Den vollständigen Bericht zur Anwendung des BayLobbyRG finden Sie hier(Dokument vorlesen).

Interessenvertretungen können sich für das Lobbyregister unter diesem Link registrieren.

 

(CK)

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